Neue Studie

Nur gut die Hälfte der Arbeitnehmer bekommt Weihnachtsgeld

Die Sonderzahlung zum Fest ist vielen Menschen hochwillkommen, gerade nach der Inflationswelle. Doch nicht alle können mit einem Weihnachtsgeld rechnen.

Angesichts gestiegener Energiepreise und teurer Lebensmittel ist das Weihnachtsgeld für viele Menschen ein willkommener Zuschuss in der Haushaltskasse.

© dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Angesichts gestiegener Energiepreise und teurer Lebensmittel ist das Weihnachtsgeld für viele Menschen ein willkommener Zuschuss in der Haushaltskasse.

Von Jonas Schöll

Nur gut die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland erhält einer Studie zufolge ein Weihnachtsgeld. „Beschäftigte in Unternehmen mit Tarifvertrag sind gleich doppelt im Vorteil,“ berichtete am Dienstag der Leiter des WSI-Tarifarchivs der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung, Thorsten Schulten. „Zum einen erhalten tarifgebundene Beschäftigte in der Regel ein höheres Grundgehalt, zum anderen bekommen sie deutlich häufiger Zusatzleistungen wie das Weihnachtsgeld.“

Nach den Daten des WSI-Internetportals „Lohnspiegel.de“ bekommen insgesamt 52 Prozent aller Beschäftigten die Jahressonderzahlung. Doch sind die Unterschiede beträchtlich: 77 Prozent der Tarifbeschäftigten, aber nur 41 Prozent der übrigen Arbeitnehmer kommen laut WSI in den Genuss von Weihnachtsgeld. Dessen Höhe könne zwischen 250 und mehr als 4000 Euro variieren, hieß es weiter.

Kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld

„Auch wenn sich die Inflationsraten wieder normalisiert haben, ist das Preisniveau höher als vor dem Teuerungsschub“, sagte Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Tarifbindung wirksam zu stärken, bleibt deshalb eine Aufgabe auch der Politik.“ Die Ergebnisse fußen auf Auswertungen des Online-Portals lohnspiegel.de. Zwischen Anfang November 2023 und Ende Oktober 2024 haben dort 62.714 Beschäftigte an der Befragung teilgenommen.

Ein gesetzlicher Anspruch auf das Weihnachtsgeld besteht nicht. „Der Anspruch auf die Sonderzahlung ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag“, erläutert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Ein Anspruch kann sich zudem aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz sowie aus der betrieblichen Übung ergeben – wenn Weihnachtsgeld ohne vertragliche Regelung oder Vereinbarungen wiederholt gezahlt wurde.

Gewerkschaften kämpften für den Extra-Groschen

Das Weihnachtsgeld und sein meist kleineres Pendant, das Urlaubsgeld, sind in den unterschiedlichen Branchen historisch gewachsen und daher sehr unterschiedlich ausgeprägt. Was bereits in der Industrialisierung als willkürliche Weihnachtsgabe des Fabrikherren begann, wurde dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zufolge nach dem Zweiten Weltkrieg von den Gewerkschaften zunehmend in Tarifverträgen festgezurrt.

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Erstellt:
19. November 2024, 11:06 Uhr

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