Nutzer sollen über Funkzellenabfragen informiert werden

dpa/lsw Stuttgart. Die Erfassung von Handydaten gehört zum Geschäft von Polizei und Verfassungsschutz. Gibt es einen begründeten Verdacht etwa auf Hochverrat oder Bildung einer kriminellen Vereinigung ist dies möglich. Früher wurden die Handynutzer darüber nicht informiert.

Ein Funkmast steht auf einem Hausdach. Foto: Paul Zinken/dpa-zentralbild/dpa/Archivbild

Ein Funkmast steht auf einem Hausdach. Foto: Paul Zinken/dpa-zentralbild/dpa/Archivbild

Als erstes Bundesland informiert Berlin die Bürger darüber, ob ihre Handynummer bei einer Funkzellenabfrage der Polizei erfasst wurde. Das baden-württembergische Justizministerium will dieses sogenannte Funkzellenabfragen-Transparenz-System (FTS) nach dem Berliner Modell nun auch einführen und hat bereits Planungen und Vorbereitungen eingeleitet. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Landtags-Anfrage der AfD hervor.

Das FTS ist in Berlin seit Mitte September im Echtbetrieb. Es informiert alle, die zum Zeitpunkt der Funkzellenabfrage im System angemeldet waren, per SMS. Die Anmeldung dafür ist freiwillig, kostenlos und das Interesse unter den Berlinern ist laut Mitteilung des Justizministeriums hoch: Seit 2018 gab es 18.000 Registrierungen. Zum September waren 3500 Nummern angemeldet. Die Benachrichtigung findet jeweils erst nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens statt, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.

„Das Justizministerium begleitet die Erfahrungen der Berliner Kollegen und steht mit diesen in engem Austausch. Gegen die Einführung eines FTS bestehen aus strafprozessualer Sicht keine Bedenken“, erklärte das Innenministerium in Stuttgart in der Anfrage.

Wie aus einer Mitteilung des Bundesamtes für Justiz hervorgeht (Stand: 12. Februar 2021), hatten die Strafverfolgungsbehörden in Baden-Württemberg im Jahr 2019 insgesamt 1600 zuvor gerichtlich angeordnete Funkzellenabfragen in insgesamt 1453 Ermittlungsverfahren durchgeführt. Die Daten für das Jahr 2020 liegen noch nicht abschließend vor. Bei jeder Funkzellenabfrage werden alle Mobilfunknummern, die sich zum Abfragezeitraum in der Funkzelle befinden, erfasst.

© dpa-infocom, dpa:211120-99-71843/2

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Erstellt:
20. November 2021, 08:16 Uhr

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