Oberster Datenschützer hat bei Impfregister noch Bedenken

dpa/lsw Stuttgart. Baden-Württembergs oberster Datenschützer, Stefan Brink, hat seine Bedenken gegen ein nationales Impfregister bekräftigt. Eine allgemeine Impfpflicht sei ein enormer Verwaltungsakt, erklärte Brink am Mittwoch in Stuttgart. „Der Staat darf nicht in die Rechte von Bürgern eingreifen zu Zwecken, die er nachher gar nicht umsetzen kann.“

Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter des Landes Baden-Württemberg. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter des Landes Baden-Württemberg. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Die Idee, Melderegister als Grundlage für ein Impfverzeichnis zu nehmen, sei schwierig. „Wir haben kein zentrales Bundesmelderegister“, erklärte Brink. Die Register der Länder seien zwar ziemlich genau, aber nicht fehlerfrei. Er rechne mit Fehlerquoten von zwei bis fünf Prozent. Außerdem gebe es Menschen, die bei einer Impfpflicht ausgenommen wären, zum Beispiel Schwangere. Jeder Fall müsse entsprechend einzeln geprüft werden, sagte Brink. „Ich kann nicht gegen eine Gruppe von schätzungsweise 15 bis 20 Millionen Menschen sozusagen ins Blaue hinein Bußgeldverfahren eröffnen“, sagte der Landesdatenschutzbeauftragte weiter.

Das baden-württembergische Sozialministerium hatte in der vergangenen Woche angekündigt, ein Impfregister als Modellprojekt erproben zu wollen. Als Beauftragter für Datenschutz berät Brink dabei das Ministerium. Ziel des gemeinsamen Vorhabens sei es laut Brink, Probleme auszuloten und Ideen für die Bundesebene zu entwickeln.

Brink ergänzte: „Ich kann eine Impfpflicht auch ohne Impfregister durchsetzen.“ Er sei als Datenschützer dafür, die Impfpflicht stichprobenartig zu kontrollieren. „Das erzeugt schon einen Überwachungsdruck“, sagte Brink.

© dpa-infocom, dpa:220209-99-47338/3

Zum Artikel

Erstellt:
9. Februar 2022, 14:02 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen