OLG lehnt Entschädigung für Friseurin wegen Lockdowns ab
dpa/lsw Stuttgart. Reihenweise mussten Kneipen und Geschäfte im Corona-Lockdown 2020 schließen. Die Kosten blieben, Umsätze sanken. Eine Friseurin wollte dafür entschädigt werden.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Klage einer Betreiberin eines Friseursalons auf Entschädigung wegen des Verdienstausfalls im ersten Corona-Lockdown abgewiesen. Das OLG bestätigte damit am Mittwoch die Entscheidung des Landgerichts Heilbronn. Die selbstständige Friseurin aus dem Landkreis Heilbronn hatte 9000 Euro an Soforthilfen vom Land Baden-Württemberg erhalten, die sie nun zurückzahlen muss. Sie verlangte in der Berufung vom Land eine Entschädigung in Höhe von 8000 Euro.
Das Gericht argumentierte, die Schließung im Frühjahr 2020 sei verhältnismäßig gewesen, wie es auch das Bundesverfassungsgericht in vergleichbarer Rechtsprechung festgestellt habe. Das OLG schloss sich der Argumentation des Landgerichts an. Demnach sehe das Infektionsschutzgesetz zwar Entschädigungen vor, wenn durch gesundheitliche Maßnahmen berufliche Existenzen bedroht sind. Die Friseurin hätte daraus aber nur Ansprüche ableiten können, wenn sie ihren Laden wegen einer eigenen Erkrankung oder Quarantäne hätte schließen müssen. Bei von der Politik angeordneten allgemeinen Betriebsschließungen greife das Infektionsschutzgesetz dagegen nicht.
Nach Angaben des Gerichts war es nur das erste in einer Reihe von vergleichbaren Verfahren gegen das Land. Die Friseurin kann Revision vor dem Bundesgerichtshof einlegen.
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