Paketbomben: Staatsanwaltschaft fordert über vier Jahre Haft

dpa/lsw Heidelberg. Im Prozess um explosive Postsendungen an Lebensmittelfirmen hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg auf eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren für den Angeklagten plädiert. Die beiden Verteidiger forderten am Mittwoch vor dem Landgericht Heidelberg Freispruch für ihren 67-jährigen Mandanten. Lediglich für den weiteren Anklagepunkt des vorsätzlich unerlaubten Besitzes von Munition schlugen sie eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen vor. Die Nebenklage stellte keinen Antrag.

Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild

Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild

Die Anklagebehörde hält den Rentner für schuldig, eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt sowie gefährliche Körperverletzung und versuchte schwere Körperverletzung begangen zu haben. Mittels selbstgebauter Sprengsätze habe der Elektriker Geld von den Firmen erzwingen wollen. Der Angeklagte hatte stets seine Unschuld beteuert.

Die Serie explosiver Postsendungen hatte am 16. Februar begonnen, als ein Mitarbeiter des Getränkeherstellers ADM Wild in Eppelheim im Rhein-Neckar-Kreis durch eine Verpuffung verletzt worden, als er ein Paket annahm. Einen Tag später explodierte ein Brief beim Öffnen in der Lidl-Zentrale in Neckarsulm im Kreis Heilbronn. Drei Menschen wurden verletzt. Ein drittes Paket, das an den Babynahrungshersteller Hipp im oberbayerischen Pfaffenhofen an der Ilm adressiert war, wurde in einem Paketverteilzentrum am Flughafen München abgefangen und entschärft.

Der Elektriker ist auf freiem Fuß, weil kein dringender Tatverdacht mehr besteht. Nach Ansicht der Verteidigung bestätigt ein auf den Vergleich von Körpermerkmalen basierendes anthropologisches Gutachten die Unschuld ihres Mandanten. Ein weiterer Gutachter kritisierte den Einsatz von Suchhunden bei den Ermittlungen.

© dpa-infocom, dpa:211117-99-35009/2

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Erstellt:
17. November 2021, 14:37 Uhr

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