Parkengebühren per Handy bezahlen

Ältere Automaten in Stuttgart haben Probleme mit Kreditkarten und zum Teil EC-Karten. Eine App soll helfen.

Von Sebastian Stegmüller

Stuttgart - „Karte ungültig. Bitte Karte entnehmen!“ Einige Autofahrer, die in Stuttgart an einem der 2365 Automaten regelmäßig bargeldlos ein Parkticket lösen möchten, kennen diese Fehlermeldung. Auch der Stadt ist das Problem bekannt. „Mit einzelnen Bankkarten konnten seit Anfang des Jahres an rund 1300 Parkautomaten mit Steckkartenlesern in den Stadtbezirken Süd, Mitte, Ost, Nord und Bad Cannstatt keine Parktickets gelöst werden“, sagt Lisa Elbin. Die Störung sei aber seit Kurzem behoben. „Verfügen die Karten über eine Girocard-Funktion, müssten diese an Automaten mit Steckkartenlesern inzwischen wieder funktionieren.“

Keine Zicken machen dagegen offenbar die moderneren Parkscheinautomaten, die über einen kontaktlosen Kartenleser verfügen. „Sie akzeptieren auch Kreditkarten“, so Elbin. Zuletzt hat die Stadt im Stuttgarter Westen 450 Geräte erneuert, weitere werden entsprechend dem zur Verfügung stehenden Budget sukzessive folgen. „Technisch ist der Austausch unproblematisch“, so die Sprecherin. Ein Automat würde jedoch mit rund 5000 Euro zu Buche schlagen. „Der Tausch aller Automaten ohne NFC-Kartenleser würde somit rund sechs bis sieben Millionen Euro kosten.“ NFC steht für Nahfeldkommunikation, also das kontaktlose Zahlen.

Übrigens: Nur wenn ein Parkscheinautomat komplett defekt ist, darf man auf eine Parkscheibe setzen. Ist indes nur die Kartenzahlung gestört, gilt Münzpflicht.

Eine bequeme Alternative könnte nicht nur in solchen Fällen das „Handyparken“ darstellen. In Städten wie München können Autofahrer ihr Fahrzeug über das Smartphone registrieren, die minutengenaue Abrechnung erfolgt dann über die in der App hinterlegte Zahlungsmethode. „Der Gemeinderat stimmte im September 2023 der Einführung in Stuttgart zu. Die Umsetzung ist für den Herbst 2024 geplant“, sagt Elbin. Die Stadt kooperiere mit einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung. „Die vertraglichen und technischen Voraussetzungen werden derzeit abgestimmt.“

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Erstellt:
5. Mai 2024, 22:06 Uhr
Aktualisiert:
6. Mai 2024, 22:04 Uhr

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