Prozess gegen betrügerische Pflegerin und Mittäter begonnen
dpa/lsw Mannheim. Es ist der Alptraum von Angehörigen und Betroffenen: Pfleger nutzen die Gutgläubigkeit älterer Menschen aus, um an ihr Geld zu gelangen. Ein solcher Fall kommt jetzt in Mannheim vor Gericht.

Eine Figur der Justitia. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild
Ein wegen versuchten Betrugs an einem gutgläubigen Senior angeklagter Mann hat vor dem Landgericht Mannheim alle Vorwürfe zurückgewiesen. Er sitzt seit Donnerstag auf der Anklagebank, weil er mit einer Bekannten einen von ihr gepflegten Senior ausplündern wollte - so die Staatsanwaltschaft. Die Frau hatte den alten Mann seit 2017 gepflegt und eine Vollmacht und eine EC-Karte von ihm erhalten. Ohne das Einverständnis des heute 88-Jährigen hat die beschuldigte Pflegerin laut Anklage von Juni 2019 bis Mai dieses Jahres 45 Mal jeweils 2000 Euro und einmal 10 000 Euro abgehoben. Dafür muss sie sich wegen Untreue verantworten.
Mit dem 47-jährigen Bekannten soll sie im April 2020 beschlossen haben, über eine vermeintliche Schenkung des Opfers an dessen Restvermögen zu gelangen. (Az.: 4 KLs 501 Js 14523/20).
Dazu sollen sie Ende April 2020 einen Schenkungsvertrag über 200 000 aufgesetzt und den für sie erkennbar geschäftsunfähigen Mann dazu gebracht haben, diesen zu unterschreiben. Anschließend sollen sie einen Termin bei einer Sparkasse in Mannheim vereinbart haben, um die Überweisung des Geldes auf das Konto der Pflegerin zu veranlassen. Dort seien sie während der Vorbereitung der Überweisung durch die zwischenzeitlich von misstrauischem Bankpersonal verständigte Polizei festgenommen worden. Eine Bankangestellte berichtete vor den Richtern, wie die beiden ihr Misstrauen geweckt hatten.