Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Pflicht zu Unterschriftensammeln für kleine Parteien bleibt

Kleine Parteien müssen weiter eine bestimmte Zahl von Unterschriften sammeln, um zur Bundestagswahl zugelassen zu werden. Eine Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht.

Eine Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) scheiterte  vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© dpa/Uli Deck

Eine Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) scheiterte vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Von red/AFP

Kleine Parteien müssen weiter eine bestimmte Zahl von Unterschriften sammeln, um zur Bundestagswahl zugelassen zu werden. Eine Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) scheiterte laut einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Chancengleichheit der Parteien wird demnach durch die Regelung nicht verletzt. (Az. 2 BvE 15/23 und 2 BvQ 73/24)

Kleine und neue Parteien, die bisher nicht mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder einem Landtag sitzen, müssen für die Zulassung ihrer Landeslisten und Kreiswahlvorschläge jeweils einige hundert bis 2000 Unterschriften sammeln. Gegen diese Pflicht wehrte sich die ÖDP in dem schon 2023 nach der Wahlrechtsreform begonnenen Verfahren.

Als klar war, dass die Bundestagswahl vorgezogen wird, reichte sie zusätzlich einen Eilantrag ein. Auch dieser scheiterte nun. Für die kommende Bundestagswahl müssen Parteien ihren Antrag zur Teilnahme bis zum 7. Januar offiziell einreichen.

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Erstellt:
18. Dezember 2024, 10:06 Uhr

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