Pläne für das Ärztehaus in Oppenweiler werden konkreter
Ein Areal in der Ortsmitte Oppenweilers soll neu gestaltet werden. Geplant ist neben der Wohnbebauung auch ein Haus der Gesundheit. Der Gemeinderat hat dem Start des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt.
Von Lorena Greppo
Oppenweiler. Lange ist es schon im Gespräch, nun rückt es in greifbare Nähe: In der Ortsmitte Oppenweilers soll ein Ärztehaus entstehen. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats wurde nun der Planentwurf für den zugehörigen Bebauungsplan Ortsmitte III beschlossen. Der Entwurf war im Gremium schon in nicht öffentlicher Sitzung beraten und für gut befunden worden. Harald Wahl vom Planungs- und Ingenieurbüro Wahl stellte ihn nun der Öffentlichkeit vor. Der Bebauungsplan umfasst einen 0,42 Hektar großen Bereich an der Hauptstraße (B14) von der Hausnummer 63 bis zur 71, direkt an den Friedhof grenzend. „Die bestehenden Gebäude sind inzwischen zum Teil schon abgebrochen“, führte Wahl aus. Vorgesehen sind künftig fünf Gebäudekörper. Die von der B14 aus gesehen links befindlichen zwei Gebäude machen das angedachte Haus der Gesundheit aus. Die rechten drei Gebäude sollen Wohnraum werden. Im Untergeschoss – sowohl unter dem Haus der Gesundheit als auch unter dem Wohngebäude – soll eine Tiefgarage entstehen.
Diverse Rahmenbedingungen erschweren das Vorhaben: Beispielsweise muss ein Abstand von mindestens zehn Metern zum Friedhof eingehalten werden, außerdem einer von fünf Metern zum Rand der Böschung des Rohrbachs. Das Gelände weist darüber hinaus ein Gefälle von fast neun Metern auf, zum Friedhof hin ansteigend. An der B14 wird die Bushaltestelle verlegt und zugleich barrierefrei ausgebaut – wie dann mit der Unterführung verfahren wird, ist noch unklar. Die wohl größte Schwierigkeit wird aber voraussichtlich der Hochwasserschutz darstellen, wie Harald Wahl ausführte. Denn die Wohngebäude im nordöstlichen Teil des Baugebiets liegen im Bereich des HQ100. Das heißt: Bei einem 100-jährlichen Hochwasser würden sie unter Wasser stehen. 40 Zentimeter würde hoch das Wasser dann stehen, so Wahl.
Hochwasserschutz stellt die größte Hürde des Projekts dar
„Im HQ-100-Bereich besteht eigentlich ein Bauverbot“, führte der Planer aus. Dieses könne unter bestimmten Voraussetzungen allerdings ausgesetzt werden. Eine Variante wäre, dass die Kommune zeitnah einen zentralen Hochwasserschutz angeht. Für Alternativen gebe es einen Grundsatz: „Es darf kein Überschwemmungsvolumen verloren gehen“, erklärte Harald Wahl. Entweder die Fläche würde an anderer Stelle eins zu eins ausgeglichen. Eine andere Lösung wäre es, eine Überflutung des Parkdecks zuzulassen. Dass diese Variante aber weder von der Verwaltung noch vom Gemeinderat gern gesehen wurde, zeigte sich rasch. „Ob die Flutung einer Tiefgarage richtig ist, damit hab ich Bauchschmerzen“, sagte Bürgermeister Bernhard Bühler. „Eine Tiefgarage zum Rückhaltebecken machen wir als letzte Möglichkeit“, befand auch die FGL-Vorsitzende Gudrun Rauh. Ganz so schlimm sei es nicht, stellte Harald Wahl klar. „Es wäre nicht so, dass die Tiefgarage vollläuft. Das Wasser steht dann 40 Zentimeter hoch, da besteht für erwachsene Menschen keine Gefahr, zu ertrinken.“ Dennoch befand auch Bühler: „Das Einfachste wäre es, wenn wir einen zentralen Hochwasserschutz haben, dann könnten wir die Thematik abhaken.
Für größere Wohnungen werden zwei Stellplätze gefordert
Weitere Themen
Allerdings galt und gilt es, auch noch andere Fragen zu klären. Für Wohnungen mit einer Fläche von mehr als 75 Quadratmetern wurde festgelegt, dass zwei Stellplätze eingeplant werden. Gudrun Rauh erkundigte sich danach, wie die Stellplätze auf dem Areal verteilt werden sollen und ob man jedem Bewohner einer großen Wohnung auch zwei Stellplätze garantieren könne. Hier, so Wahl, könne man im Bebauungsplan keine Vorgaben machen. „Da müssten Sie einen städtebaulichen Vertrag mit den Eigentümern aufsetzen.“ Der FWV-Vorsitzende Erhard Friz zeigte sich erfreut, dass es in Sachen Ärztehaus vorwärtsgeht, mahnte aber auch an, in größeren Dimensionen zu denken. Schließlich müsse man auch barrierefrei zum Haus der Gesundheit gelangen können. Hierfür sei der Übergang neu zu gestalten. „Sollte das in den Bebauungsplan nicht mit rein?“ Außerdem erkundigte sich Friz nach einer Zeitschiene für das Vorhaben.
„Eine Querung an der B14 hat für den Bebauungsplan keine Relevanz, der Bereich ist als Verkehrsfläche definiert“, führte Harald Wahl aus. Wie diese ausgestaltet wird, könne unabhängig vom Baugebiet beschlossen werden. Hierfür, so Bürgermeister Bühler, würden auf solche Fragen spezialisierte Planer mit einbezogen.
Ein Artenschutzgutachten wurde dem Planer bereits übermittelt
Was den Zeitrahmen für das Vorhaben angeht, so hänge dieser stark von den Rückmeldungen im Bebauungsplanverfahren ab, führte Wahl aus. Denn nun werde der Plan offengelegt und die Behörden werden beteiligt. „Da das Verfahren viele Zwangspunkte hat, wird auch die eine oder andere Stellungnahme eingehen, mit der wir uns befassen müssen“, bereitete Wahl die Räte vor. Allerdings könne man für den Bereich mit dem Ärztehaus eine vorgezogene Genehmigung bekommen, wenn dort nichts strittig ist. Ein Artenschutzgutachten wurde dem Planer bereits übermittelt, entsprechende Maßnahmen würden eingearbeitet – darunter die Planung von jeweils sechs Fledermaus- und Vogelnistkästen.
Den Beschluss zur Billigung des Vorentwurfs und zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens fasste der Gemeinderat einstimmig.