Polizei nutzt Corona-Kontakterfassungsdaten für Ermittlungen

dpa/lsw Mainz/Stuttgart. Staatsanwaltschaften und Polizei haben einem Bericht zufolge seit 2020 in mehr als 100 Ermittlungsverfahren bundesweit auf persönliche Daten aus der Luca-App oder auf andere Formen der Corona-Kontakterfassung zurückgegriffen. Das geht aus einer Umfrage des ZDF-Nachrichtenportals „heute.de“ unter allen Staatsanwaltschaften und Landesdatenschutzbeauftragten hervor. In mindestens fünf Fällen wurden die Daten verwendet, obwohl dem Bericht zufolge das Infektionsschutzgesetz dies zu dem Zeitpunkt nicht zuließ.

Ein Schild mit der Aufschrift "Polizei" hängt an einem Polizeipräsidium. Foto: Roland Weihrauch/dpa/Symbolbild

Ein Schild mit der Aufschrift "Polizei" hängt an einem Polizeipräsidium. Foto: Roland Weihrauch/dpa/Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart teilte dem ZDF mit, die Polizei habe im Juli 2021 die Gästeliste einer Veranstaltung wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts ausgewertet. Eine Sprecherin der Anklagebehörde sagte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur ergänzend, die Auswertung habe nicht zum Erfolg geführt. Der mutmaßliche Täter sei infolge anderer Umstände gefasst worden. Er müsse sich gerade wegen Verdacht des versuchten Totschlags vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Hintergrund sei eine Auseinandersetzung gewesen, bei der auch ein Messer zu Einsatz gekommen sein soll.

Die Staatsanwaltschaft Mainz wertete zum Beispiel die Daten von 21 Personen aus der Luca-App aus, um Zeugen eines Treppensturzes in einer Gaststätte zu finden. Im Sommer 2021 prüfte die Polizei nach Angaben der Staatsanwaltschaft Koblenz die Papierliste eines Gastwirts, um einem Dieb auf die Spur zu kommen.

Ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten kritisierte dem Bericht zufolge Regelungen, nach denen in den meisten Bundesländern die Corona-Warn-App des Bundes nicht als Alternative zur Luca-App erlaubt sei: „Mit dem Check-In der Corona-Warn-App steht eine Lösung bereit, bei der aufgrund des dezentralen Ansatzes eine unerlaubte Datenabfrage nicht möglich ist.“ Erkenntnisse über unzulässige Datenabfragen bei den vom Bundesdatenschutzbeauftragten beaufsichtigten Stellen, etwa dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei, lägen derzeit nicht vor.

© dpa-infocom, dpa:220120-99-787590/2

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Erstellt:
20. Januar 2022, 17:09 Uhr

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