Hattingen in Nordrhein-Westfalen
Polizist angeklagt: Diensthund soll Frau skalpiert haben
Ein Polizeihund attackiert eine Frau, fügt ihr dramatische Kopfverletzungen zu. Nun muss sich der Hundeführer für sein Tier verantworten. Der Schäferhund soll schon zuvor auffällig gewesen sein.
Von red/dpa
Ein Polizist steht in Hattingen in Nordrhein-Westfalen vor dem Amtsgericht, weil sein Hund auf einem Parkplatz eine Frau angegriffen und ihr dabei die Kopfhaut abgebissen haben soll. Laut Anklage hatte sich das Tier derart in der Frau verbissen, dass die damals 73-Jährige eine ausgedehnte Skalpierung der Kopfhaut davontrug.
Dem 45 Jahre alten Polizisten werfe die Staatsanwaltschaft fahrlässige Körperverletzung vor, weil er sein Tier an einer zu langen Leine geführt und auf vorangegangene Aggressivität seines Diensthundes nicht ordnungsgemäß reagiert haben soll, sagte Christian Amann, Direktor des Amtsgerichts in Hattingen im Ennepe-Ruhr-Kreis. So soll sich der Hund bereits kurze Zeit vor dem Vorfall gegenüber seinem Hundeführer aggressiv gezeigt haben, ohne dass dies der Dienstbehörde entsprechend gemeldet worden sei. Mehrere Medien berichten über den Prozess.
Der Hund verbiss sich in den Kopf der Frau
Den Angaben zufolge war der Polizist Ende September 2023 in seiner Freizeit mit dem belgischen Schäferhund spazieren. Dabei soll er den Hund an einer etwa drei Meter langen Leine geführt haben - zu lang für die unübersichtliche Situation auf dem Parkplatz, so die Anklage. Zwischen den Autos soll das Tier dann die Frau, die an einer offenen Beifahrertür hantiere, zunächst in den Arm gebissen haben.
Die Anklage geht davon aus, dass der Hund wohl eine Armbewegung der Frau als Angriff missgedeutet habe und sie daraufhin gemäß seines Trainings zunächst in den Arm biss. Der Hund habe sich dann in den Kopf der am Boden liegenden Frau verbissen. Die Verletzungen seien erheblich gewesen und hätten unter anderem eine Haut-Transplantation nach sich gezogen, so der Amtsgerichtsdirektor.
Zunächst sei ein Verhandlungstag vorgesehen, hieß es. Ob die Zeit ausreiche, um ein Urteil zu fällen, war am Vormittag noch nicht absehbar.