Prozess um Fischertag: Gericht schlägt gütliche Einigung vor
dpa/lby Memmingen. Im Gerichtsstreit um Diskriminierung von Frauen beim traditionellen Fischertag in Memmingen hat das Landgericht am Mittwoch eine gütliche Einigung vorgeschlagen. Der Fischertagsverein könne zum Beispiel eine Ausnahmeregelung in seiner Satzung nutzen, um der Klägerin die Teilnahme am Ausfischen des Stadtbachs zu erlauben, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Memmingen, Konrad Beß. Denkbar sei auch, eine weitere Untergruppe für Stadtbach-Fischerinnen oder einen eigenen Verein für Frauen zu gründen.
Für eine gütliche Einigung gebe es mehrere gute Gründe, betonte Beß. Es gehe um die Abwägung der Grundrechte von Vereinsfreiheit und Gleichbehandlung. Das Risiko, in diesem Streit zu verlieren, sei für beide Parteien groß. Auf den Verlierer kämen zudem vermutlich hohe Prozesskosten zu - vor allem, wenn das Verfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehe, sagte Beß. Eine Revision durch den Bundesgerichtshof werde das Landgericht bei einem Urteil in jedem Fall zulassen. Anschließend wurde das Verfahren in der Memminger Stadthalle für Beratungen der Parteien unterbrochen.
Eine Klägerin hatte in erster Instanz vor dem Amtsgericht gegen die Veranstalter des jährlichen Brauchtums-Fischens gewonnen. Dass nur Männer am Höhepunkt des Fischertags aktiv teilnehmen dürfen, sei Diskriminierung. Gegen das Urteil hatte der Fischertagsverein Berufung eingelegt. Bei der Veranstaltung springen die Teilnehmer jedes Jahr im Sommer in den Memminger Stadtbach und holen Forellen aus dem Wasser. Wer den größten Fisch fängt, wird Fischerkönig.
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