Prozess um jahrelang verschwundene Maria: Urteil am 9. Juli
dpa/lsw Freiburg. Im Prozess um die jahrelang verschwundene Maria will das Landgericht Freiburg am 9. Juli das Urteil verkünden. Der Strafprozess werde damit rund eineinhalb Wochen später als ursprünglich geplant beendet, sagte der Vorsitzende Richter Arne Wiemann am Montag. Grund seien weitere Beweisanträge und Zeugen. Die Plädoyers werden voraussichtlich diesen Freitag (28. Juni) gehalten.

Am Platz eines Zeugentisches steht ein Mikrofon. Foto: Fredrik von Erichsen/Archivbild
Für die Aussage des psychiatrischen Gutachters wurde am Montag die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Zur Begründung nannte das Gericht den Schutz der Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, da es in dem Gutachten unter anderem um das Sexualleben des Mannes gehe.
Angeklagt ist ein 58 Jahre alter Deutscher aus Blomberg in Nordrhein-Westfalen. Ihm werden Kindesentführung und sexueller Missbrauch zur Last gelegt. Der Mann war laut Anklage im Mai 2013 mit der damals 13-Jährigen aus Freiburg ins Ausland geflüchtet, ohne dass deren Eltern von dem Plan wussten oder einverstanden waren. Er soll das Mädchen in mehr als 100 Fällen sexuell missbraucht haben. Nach der Rückkehr Marias im vergangenen August wurde der Mann in Italien festgenommen (Az.: 3 KLs 160 Js 12932/13 AK 7/19).
Da für große Teile des Prozesses die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, werden auch die Plädoyers und das letzte Wort des Angeklagten vor dem Urteil nichtöffentlich sein, sagte ein Gerichtssprecher. Dies sei so gesetzlich vorgegeben. Neben dem Angeklagten hatte auch die inzwischen 19 Jahre alte Maria vor Gericht nichtöffentlich ausgesagt. Das Urteil wird laut Gericht aber öffentlich sein.