Prozess wegen Schorndorfer Schießerei

Die Beweisaufnahme gegen einen 21-Jährigen, der in Schorndorf in eine Schießerei verwickelt gewesen sein soll, wird vor dem Landgericht fortgesetzt.

Prozess wegen Schorndorfer Schießerei

© BilderBox - Erwin Wodicka

Von Heike Rommel

Schorndorf. Ein Kontrahent aus einer Bande, auf welchen ein 21-Jähriger mit einer Maschinenpistole geschossen haben soll (wir berichteten), ist vor der Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart immer noch nicht bekannt. Das Gericht arbeitete auch am vierten Verhandlungstag weiter mit Polizeibeamten vom Revier Schorndorf bis zum Landeskriminalamt Stuttgart darauf hin, was an der mutmaßlichen Bandenschießerei in Schorndorf-Weiler tatsächlich dran sein soll.

Der Angeklagte wird vom vermeintlichen Opfer zum Hauptverdächtigen

Der Hauptvorwurf gegen den 21-Jährigen seitens der Stuttgarter Staatsanwaltschaft lautet auf versuchten Totschlag. Aber wen soll er mit einer Maschinenpistole aus einem weißen Auto zu erschießen versucht haben? Wer soll aus einem schwarzen Auto zurückgeschossen haben, sodass Projektile in Fenstern, Dachaufbauten, Büschen und Bäumen im Wohngebiet Schorndorf-Weiler einschlugen? War es ein Bandenkrieg zwischen verfeindeten Gangs aus der Region Göppingen und Stuttgart/Esslingen?

Die Polizei war mit einer Hundestaffel über das Revier Schorndorf und die Kripos Waiblingen sowie Schwäbisch Gmünd bis zum Landeskriminalamt Baden-Württemberg im Einsatz – und alle Beamten steuerten zur Aufklärung der Sache als Zeugen vor Gericht bei, was sie konnten. Die Ermittler hatten jede Menge Arbeit, als die von Anwohnern gemeldeten mutmaßlichen Täter mit einem weißen und einem schwarzen Auto bereits aus Schorndorf-Weiler verschwunden sein sollten. Wer ganz von alleine ins Polizeirevier Schorndorf kam mit der Mitteilung, er sei beschossen worden, war der Angeklagte. Die Polizei behandelte ihn zunächst als Opfer, kurz darauf aber schon als Haupttatverdächtigen. Denn noch während der 21-Jährige mit den Schorndorfer Polizeibeamten sprach, gingen laufend entsprechende Mitteilungen von Kollegen ein, die im Großaufgebot samt Spurensicherung in Weiler zu tun hatten.

Angeklagter macht von Schweigerecht Gebrauch

Wollte der 21-Jährige aus dem Landkreis Göppingen einen Kontrahenten aus der gegnerischen Gruppierung Stuttgart/Esslingen erschießen oder wurde er aus seiner mutmaßlichen Göppinger Bande heraus nur als Täter vorgeschoben? Steht die mutmaßliche Tat im Zusammenhang mit der Generierung von schnellem Geld durch Drogenhandel?

Eine Maschinenpistole wurde zumindest noch keine als objektives Beweismittel auf den Bildschirm im Gerichtssaal projektiert, jedoch Gaspistolen und diverse Messer aus der Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten. Dieser machte unter Verteidigung von Margarete Haymaier auch am vierten Verhandlungstag von seinem Schweigerecht Gebrauch.

Am Abend der mutmaßlichen Schießerei ging – so zeigt es die bisherige Beweisaufnahme – für die Einsatzkräfte so ziemlich alles drunter und drüber. Erst wurden sie von Anwohnern zum mutmaßlichen Tatort gerufen, doch als sie eintrafen, schliefen die meisten Anwohner schon. Am frühen Morgen dann erschienen LKA-Kräfte an den Haustüren mit der Bitte um Einlass und Zeugenaussagen: Sie fokussierten sich dabei auf Anwohner des Wohngebiets, die weit oben wohnen und den besten Blick auf den mutmaßlichen Bandenkrieg gehabt hätten könnten. Einer der LKA-Beamten konnte der mit mehreren Berufs- und Laienrichtern besetzten Kammer unter Vorsitz von Richter Matthias Merz so viel sagen, dass eine Anwohnerin mit Galerie hoch droben und Wohnmobil vor dem Haus wohl das meiste beobachtet haben könnte.

Die Beschlagnahmung des Handys bringt auch Drogengeschäfte ins Spiel

Die Polizei beschlagnahmte auch das Mobiltelefon des Angeklagten und erfasste jede jemals von ihm kontaktierte Person. Dabei kam der Verdacht auf, dass die Schießerei in Schorndorf-Weiler etwas mit Drogengeschäften zu tun haben könnte.

Mit Hörensagen vom Hörensagen aus der Nachbarschaft, die Knallgeräusche bei Festivitäten in nahe liegenden Vereinsheimen schon gewohnt war, kann das Gericht nicht wirklich etwas anfangen. Der Beschuldigte sagte auf Anraten der Verteidigung auch am vierten Verhandlungstag noch nichts zur Sache in der Befürchtung, jedes gesprochene Wort könnte gegen ihn verwendet werden. Der Prozess wird am heutigen Freitag fortgesetzt.

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Erstellt:
17. Mai 2024, 09:00 Uhr

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