Strafzahlung für Weidel-Spende: AfD scheitert vor Gericht

dpa Berlin. Der Ärger um illegale Parteispenden klebt der AfD seit Jahren wie Kaugummi an den Hacken. Die Spur führt in die Schweiz und zu einem deutschen Unternehmer, der lieber im Dunkeln bleiben will.

Euro-Geldscheine liegen auf einem Tisch. Foto: Bernd Wüstneck/dpa/Symbolbild

Euro-Geldscheine liegen auf einem Tisch. Foto: Bernd Wüstneck/dpa/Symbolbild

Eine Spende aus der Schweiz für den Wahlkampf ihrer Spitzenkandidatin Alice Weidel kommt die AfD teuer zu stehen. Das Berliner Verwaltungsgericht lehnte am Mittwoch eine Klage der Partei gegen eine Strafzahlung in Höhe von rund 396.000 Euro ab. Die AfD hatte die Auffassung vertreten, bei den in mehreren Tranchen überwiesenen rund 132.000 Euro, die vor der Bundestagswahl 2017 auf dem Konto von Weidels Kreisverband Bodenseekreis eingegangen waren, handele es sich um direkte Zuwendungen an Weidel, die nicht unter das Parteiengesetz fielen. Schließlich sei das Geld mit dem Verwendungszweck „Wahlkampfspende Alice Weidel Socialmedia“ überwiesen worden.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts führte aus, es gebe durchaus auch zweckgebundene Parteispenden. Außerdem sei die Annahme des Geldes unzulässig gewesen, da der wirkliche Spender der Partei nicht bekannt gewesen sei. Die AfD hatte zwar eine Spenderliste vorgelegt. Im Juni 2019 teilte sie der Bundestagsverwaltung zufolge dann aber mit, „dass mittlerweile acht angebliche Spender gegenüber der Staatsanwaltschaft Konstanz erklärt hätten, nicht gespendet zu haben“. Die AfD erklärte gegenüber der Bundestagsverwaltung demnach weiter, sie verfüge daher „nicht über belastbare Erkenntnisse, wer der wahre Spender sei“.

Später hieß es in einem Schreiben des Bundestages an die AfD, in Kontounterlagen, die im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens von der Schweizer Justiz sichergestellt worden seien, werde der tatsächliche Spender genannt. Der Spender, ein Geschäftsmann, habe sich auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft Konstanz, die in der Sache ermittelt, zu dem Vorgang nicht geäußert.

Die AfD sieht sich trotzdem im Recht - unter anderem, weil der Kreisverband das Geld später zurücküberwiesen hatte. Das Berliner Verwaltungsgericht hielt in seinem Urteil dazu fest, die Spenden seien nicht unverzüglich, sondern erst zwischen sieben und neun Monaten nach Zahlungseingang zurücküberwiesen worden.

Die AfD teilte mit, der Bundesschatzmeister der AfD, Carsten Hütter, werde dem Parteivorstand empfehlen, gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes Berufung einzulegen. Weidel kommentierte: „Eine junge Oppositionspartei wird für Spenden, die in voller Höhe zurückgezahlt wurden und von denen kein Vorteil erwachsen ist, mit der maximalen Strafe belegt“ und das auch noch zu Beginn des Bundestagswahlkampfes.

© dpa-infocom, dpa:210616-99-18730/4

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Erstellt:
16. Juni 2021, 15:23 Uhr

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