Räumungsklage: Gericht urteilt im Sinne der Mieter

Stuttgart /HAH - Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hat die Räumungsklage eines ­Immobilienunternehmens gegen seine ­Mieter abgewiesen. Der Eigentümer eines Wohnhauses in Weilimdorf hatte seine ­langjährigen Mieter dazu zwingen wollen, das Haus zu räumen. Die Begründung: Man sei „an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gehindert“. So steht es in Gerichtsunterlagen, die unserer Redaktion vorliegen.

Die vor Gericht nun unterlegene Immobilienfirma plant, an der Stelle des in die Jahre gekommenen Wohnhauses einen Neubau samt Tiefgarage zu errichten. Aus Sicht des Mietervereins ist es ein unschöner Trend, dass die Mieter günstiger Wohnungen teuren Neubauten Platz machen sollen.

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Erstellt:
30. Januar 2019, 03:14 Uhr

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