Gerichtsurteil in Baden-Württemberg
Reichsbürgerin arbeitet als Lehrerin - Bezüge dürfen gekürzt werden
Einer sogenannten Reichsbürgerin, die als Lehrerin arbeitet, dürfen die Bezüge gekürzt werden. Es sei unmöglich, die Existenz eines Staats zu leugnen und sich gleichzeitig für ihn einzusetzen, teilte das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit.
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Einer sogenannten Reichsbürgerin, die als Lehrerin arbeitet, darf das Gehalt gekürzt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschieden (Symbolfoto).
Von red/dpa/AFP
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage einer verbeamteten Lehrerin, die der Reichsbürgerszene zugeordnet wird, abgelehnt. Die Lehrerin aus dem Landkreis Ravensburg hatte laut Gericht geklagt, weil ihr Bezüge gekürzt wurden.
Die Frau hatte ein Schreiben an das Landratsamt geschickt, sich darin über ein Bußgeld beschwert und „reichsbürgertypisches Verhalten“ an den Tag gelegt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. So habe sie in dem Schreiben unter anderem die Gründungsurkunden der Bundesrepublik und des Landes Baden-Württemberg verlangt.
Außerdem habe die im Jahr 1984 geborene Frau Bezug genommen auf das BGB aus dem Jahr 1896 und damit auf eine Norm vor der Existenz der Bundesrepublik Deutschland. „Mit diesen Handlungen geht die Leugnung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland einher“, sagte der Gerichtssprecher.
Dienstbezüge für drei Jahre gekürzt
Das Regierungspräsidium Tübingen als Disziplinarbehörde hatte der Frau vorgeworfen, mit dem Schreiben gegen ihre Verfassungstreuepflicht verstoßen zu haben. Ihr Dienstbezüge wurden in der Folge für die Dauer von drei Jahren gekürzt. Dagegen klagte sie vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils die Zulassung der Berufung beantragen. Diese würde vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim verhandelt.
Ideologie der „Reichsbürger“
Grundsätzlich berufen sich „Reichsbürger“ darauf, dass das 1871 mit einem Kaiser an der Spitze gegründete historische Deutsche Reich fortbestehe und nicht mit Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 untergegangen sei. Deshalb erkennen sie die Bundesrepublik Deutschland nicht an - und auch nicht deren rechtsstaatliche Strukturen wie Parlament oder Gesetze. Sie wollen auch keine Steuern, Bußgelder oder Sozialabgaben zahlen.
Weit verbreitet ist auch die falsche Behauptung, Deutschland sei weiterhin von den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs besetzt - also den USA, der damaligen UdSSR, Frankreich und Großbritannien. Doch das ist widerlegt: Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 endete der Sonderstatus Deutschlands, der seit 1945 in einer Art internationaler Vormundschaft durch die Siegermächte bestand.