FDP-Fraktionschef hält Alltagsmasken für untauglich

dpa/lsw Stuttgart. Hans-Ulrich Rülke hat gleich mehrere Masken zur Hand, wenn er unterwegs ist. Meist stecken sie in der Jackettasche - auch wenn er nicht so richtig an den Virenschutz glaubt. Der FDP-Politiker hält andere Tipps für sinnvoller - und stößt damit auf Kritik.

Hans-Ulrich Rülke (FDP) nimmt an einem Gespräch teil. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Hans-Ulrich Rülke (FDP) nimmt an einem Gespräch teil. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Trotz der strikten Auflagen und allgemeinen Akzeptanz hält FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke Masken für wenig tauglich im Kampf gegen das Coronavirus. „Ich glaube, wenn man Abstand hält, wenn man auf Hygiene achtet mit Händewaschen sowie Desinfektionsmitteln und dann noch ordentlich lüftet, dann eignet sich das mehr als eine Alltagsmaske“, sagte Rülke der Deutschen Presse-Agentur. Allerdings machten die Masken auf das Corona-Risiko aufmerksam, das es nach wie vor gebe, räumte der FDP-Politiker ein.

Er glaube war an den Nutzen der partikelfiltrierenden sogenannten FFP2-Schutzmasken. Nicht überzeugt sei er dagegen von der medizinischen Wirksamkeit des alltäglichen Mund- und Nasenschutzes, außerdem sei dieser „ein Handelskiller für den Einzelhandel“. Dennoch rechne er nicht damit, dass die Maskenpflicht auf absehbare Zeit aufgehoben werde, sagte Rülke. Zunächst müssten die meisten Menschen in Deutschland einen Zugang zu einem - künftigen - Impfstoff bekommen.

Mit seinen Äußerungen erntete Rülke Unverständnis vor allem bei Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Der FDP-Fraktionschef habe offensichtlich den Ernst der Lage nicht erkannt, kritisierte dieser. „Es bleibt dabei: Masken bieten einen wirksamen Schutz gegen eine Ansteckung mit dem Coronavirus.“ In Frankreich, Spanien und Italien gebe es wieder lokale sogenannte Lockdowns. „Das will keiner von uns. Im Verhältnis dazu ist das Tragen einer Alltagsmaske nun wirklich zumutbar“, sagte Lucha.

In Baden-Württemberg muss ein Schutz in Bussen und in Bahnen ebenso getragen werden wie in Geschäften und Einkaufszentren, beim Friseur, in Arztpraxen und an Schulen außerhalb des Unterrichts, von Fahr- und Flugschülern. Seit Anfang Oktober gilt die verschärfte Maskenpflicht auch in Gaststätten, Restaurants, Bars oder Kneipen, wenn sich Gäste nicht am Platz befinden - zum Beispiel auf dem Weg zum Tisch, zur Toilette oder zum Buffet.

Den Träger selbst schützt eine Alltagsmasken nach bisheriger Kenntnis nur vor größeren Tröpfchen. Außerdem verhindert sie, dass man sich unbewusst mit schmutzigen Händen an Mund oder Nase fasst. Nach Einschätzung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung tragen Alltagsmasken aber dazu bei, andere Menschen zu schützen. „Die Mund-Nasen-Bedeckung hält vor allem größere Tröpfchen zurück“, heißt es bei den Gesundheitsexperten. Am besten sei es aber, stets einen Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen einzuhalten.

Das sieht die Landesärztekammer ähnlich. Aktuell gebe es keinen Anlass zur Kritik an Alltagsmasken, teilte die Kammer mit. Sie seien ein wichtiger Baustein des sogenannten AHA-Konzepts („Abstand halten - Hygiene beachten - Alltagsmaske“). „Die Landesärztekammer unterstützt daher die geltenden Regeln, darunter die Corona-Verordnung des Landes, in der explizit die Verpflichtung zum Tragen von Alltagsmasken auch in Arztpraxen geregelt ist“, sagte ein Ärztesprecher.

Der FDP-Fraktionschef will mit seiner Partei zudem einen weiteren flächendeckenden Lockdown strikt ablehnen. „Wir müssen den weiteren Verlauf der Corona-Pandemie regional und lokal bekämpfen“, sagte er. „Generell verschärfende und landesweite Maßnahmen tragen wir nicht mehr mit.“ Wichtig seien örtlich beschränkte Auflagen, sollte es in einigen Gebieten ein stärkeres Infektionsgeschehen geben. Es sei nicht sinnvoll, bei einer eskalierenden Zahl von Infektionen in Flensburg einen Lockdown in Konstanz zu veranlassen.

Die Landesregierung dürfte sich bei Entscheidungen über Auflagen und Lockerungen nicht allein an der Zahl der Infektionen orientieren, forderte Rülke. „Zahlen können nur ein Parameter sein“, sagte er. „Das entscheidende Kriterium ist, dass unser Gesundheitssystem nicht an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit kommt.“ Neben der Zahl der positiv getesteten Menschen müsse die Situation in den Intensivstationen der Krankenhäuser ebenso in den Blick genommen werden wie die Zahl der schweren Fälle und der Umfang der betroffenen Region.

Überschreiten ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt den von Bund und Ländern vereinbarten Grenzwert von 50 Corona-Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche, wird eine „Notbremse“ mit strengeren Beschränkungen für die Region gezogen. Die Obergrenze wurde von Bund und Ländern vereinbart, um unkontrollierte Corona-Ausbrüche zu vermeiden.

Zum Artikel

Erstellt:
5. Oktober 2020, 05:11 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen