Ruhezeiten zwischen den Schichten

Regelungen Schichtarbeit ist eine Herausforderung für den Körper – deshalb gibt es gesetzliche Ruhezeitregelungen. „Das Arbeitszeitgesetz sieht eine Pause von mindestens elf Stunden zwischen zwei Einsätzen vor“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Ausnahmen In bestimmten Tätigkeitsfeldern ist ein Unterschreiten der Ruhezeit unter bestimmten Umständen zulässig. So darf sie etwa in Krankenhäusern, Verkehrsbetrieben, Rundfunkanstalten, Tierhaltung, Landwirtschaft oder Gastwirtschaft auf zehn, mitunter gar neun Stunden verkürzt werden, wenn dafür innerhalb von vier Wochen ein Ausgleich erfolgt./CZY -

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Erstellt:
9. Februar 2019, 03:04 Uhr

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