Ruinen: Rechnungshof gegen unterschiedliche Verantwortung
dpa/lsw Karlsruhe. Der Rechnungshof Baden-Württemberg hat das Kompetenzwirrwarr der Ministerien beim Erhalt von Burgruinen kritisiert. Er schlägt vor, die Zuständigkeit für alle Ruinen auf die Finanzverwaltung zu übertragen. Dem stimmte das Finanzministerium aber nicht zu, wie es in der „Denkschrift 2021“ der Karlsruher Behörde heißt. „Eine engmaschige und lückenlose Betreuung der Ruinen im Forstvermögen sei durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg nicht zu leisten“, habe das Ministerium mitgeteilt. Wie die „Badischen Neuesten Nachrichten“ (Samstag) berichteten, sind das Grün-geführte Finanzministerium und das ebenfalls betroffene, CDU-geführte Landwirtschaftsministerium in Abstimmung und arbeiten an einer gemeinsamen Antwort an den Rechnungshof.
Von 250 sogenannten Kulturliegenschaften im Südwesten werden nur etwa 60 von Schlösser und Gärten Baden-Württemberg vermarktet, gelten als Premiumsegment, wie es in der Denkschrift heißt. „Die restlichen 190 Liegenschaften sind weniger spektakulär und aufgrund ihrer Lage und Erschließung nur eingeschränkt oder gar nicht wirtschaftlich nutzbar.“ Rund 170 davon fielen in die Zuständigkeit der Finanzverwaltung, den Landesbetrieb Vermögen und Bau, 22 in die der Staatsforstverwaltung beim Forstministerium.
Der Rechnungshof stellte bei einer Überprüfung der teils baufälligen und sanierungsbedürftigen Burgruinen fest: „Zwischen Feststellung von Mängeln und deren Beseitigung vergeht zu viel Zeit, mitunter mehrere Jahre.“ Die Liegenschaftsverwaltung sollte daher Abstimmung, Durchführung und Finanzierung von Bau- und Unterhaltmaßnahmen für alle Objekte wahrnehmen und verbessern. Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Tobias Wald, will dem Zeitungsbericht zufolge auch weg von Einzelfallentscheidungen: „Wir müssen uns alle Burganlagen anschauen und brauchen einen Masterplan.“
© dpa-infocom, dpa:211016-99-617957/2