Rund 3500 Häftlinge in Baden-Württemberg sind wahlberechtigt

dpa/lsw Stuttgart. Am 14. März wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. Auch Häftlinge dürfen ihr Kreuzchen setzen. Doch wie funktioniert die Wahl hinter Gittern?

Hinter einem Gitter laufen Gefängnisinsassen der JVA Stuttgart-Stammheim über einen Gefängnishof. Foto: Daniel Naupold/dpa/Archivbild

Hinter einem Gitter laufen Gefängnisinsassen der JVA Stuttgart-Stammheim über einen Gefängnishof. Foto: Daniel Naupold/dpa/Archivbild

Mehr als die Hälfte der Häftlinge in Baden-Württemberg ist laut einer Statistik des Justizministeriums wahlberechtigt und könnte damit an der Landtagswahl am 14. März teilnehmen. Von den 6693 Gefangenen und Sicherungsverwahrten in den Justizvollzugsanstalten besitzen demnach 3564 die deutsche Staatsangehörigkeit. Nur äußerst selten werde das Wahlrecht per Gerichtsbeschluss aberkannt, sagte eine Ministeriumssprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Das geschieht zum Beispiel bei Verurteilungen wegen Landes- oder Hochverrats.

In Baden-Württemberg gibt es 17 Justizvollzugsanstalten mit 18 Außenstellen. Wahlkabinen werden in den Anstalten nicht aufgebaut. Das Kreuz setzen die Häftlinge per Briefwahl in ihren Zellen. Doch nur ein geringer Teil der weilberechtigten Insassen nimmt nach Schätzungen des Justizministeriums sein Wahlrecht auch wirklich war. Der Tübinger Kriminologe Wolfgang Stelly geht von einer Wahlbeteiligung in den Haftanstalten von etwa fünf Prozent aus.

Im Jugendstrafvollzug sei der Anteil noch geringer, sagte Stelly, der an der Uni Tübingen und der JVA Adelsheim zum Jugendstrafvollzug forscht. Adelsheim ist das einzige Jugendgefängnis in Baden-Württemberg. Aktuell seien dort 300 junge Männer inhaftiert, rund die Hälfte davon habe die deutsche Staatsbürgerschaft - knapp 130 Insassen seien wahlberechtigt.

Mit Blick auf vergangene Wahlen, bei denen sich im Schnitt nicht mehr als etwa sechs Insassen beteiligt hätten, rechnet Stelly auch in diesem Jahr mit einer geringen Wahlbeteiligung. Nur wenige Häftlinge würden sich für Parteipolitik interessieren.

Wahlwerbung hängt in den Gefängnissen nicht. Dies sei aus Gründen der parteipolitischen Neutralität nicht gestattet, hieß es vom Justizministerium. Es kommen auch keine Wahlkämpfer in die Haftanstalten rein. Wer wissen will, was CDU, Grüne und Co. bieten, der muss sich die Parteiprogramme per Post in die Zelle schicken lassen.

Wahlinformationen bekommen die Insassen auch über das Fernsehen, Radio und Aushänge von Tageszeitungen, wie eine Sprecherin der JVA Freiburg erklärte. In dem Gefängnis mit seinen drei Außenstellen seien 688 Häftlinge untergebracht, 366 davon hätten die deutsche Staatsbürgerschaft und dürften somit wählen.

© dpa-infocom, dpa:210129-99-216094/2

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Erstellt:
29. Januar 2021, 06:48 Uhr

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