Abschiebeflug

Sammelabschiebung nach Pakistan - 19 Straftäter dabei

Drei europäische Staaten haben gemeinsam Ausreisepflichtige nach Pakistan gebracht. Auf deutscher Seite waren acht Bundesländer an der Maßnahme beteiligt.

Im Januar 2025 wurden deutlich mehr Ausreisepflichtige aus Deutschland abgeschoben als im Vorjahresmonat. (Symbolbild)

© Julian Stratenschulte/dpa

Im Januar 2025 wurden deutlich mehr Ausreisepflichtige aus Deutschland abgeschoben als im Vorjahresmonat. (Symbolbild)

Von dpa

Frankfurt/Main - Deutschland hat 43 ausreisepflichtige Menschen per Charterflug nach Pakistan gebracht, darunter 19 Straftäter. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, war das Flugzeug am Dienstagabend in Frankfurt am Main gestartet und Mittwochfrüh in Islamabad gelandet. Nach Angaben eines Sprechers der EU-Grenzschutzagentur Frontex wurden erst noch drei weitere pakistanische Ausreisepflichtige aus Österreich und zehn aus Zypern an Bord gebracht, bevor die Maschine schließlich Pakistan ansteuerte. 

Ausreisepflichtige aus acht Bundesländern

Die Menschen wurden den Angaben zufolge von Hessen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen und Brandenburg zum Frankfurter Flughafen gefahren und dort der Bundespolizei übergeben. Die Straftäter unter ihnen - darunter Mehrfachtäter - hatten nach Angaben aus Sicherheitskreisen Straftaten wie sexuelle Nötigung, versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung, sexueller Missbrauch von Kindern, räuberischer Diebstahl und Drogenhandel verübt.

Im vergangenen Jahr waren 20.084 Menschen aus Deutschland abgeschoben worden. Unter ihnen waren 169, die nach Pakistan geflogen wurden. Die meisten von ihnen wurden mit Frontex-finanzierten Charterflügen in ihr Herkunftsland zurückgebracht. Die restlichen Abschiebungen nach Pakistan erfolgten per Linienflug. 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) entschied 2024 über 2.915 Asylanträge von Menschen aus Pakistan. In knapp jedem zehnten Fall erhielt Antragsteller entweder einen Schutzstatus oder es wurde ein Abschiebungsverbot erlassen. Ende Januar 2025 hielten sich laut Bundesinnenministerium 3.895 ausreisepflichtige pakistanische Staatsbürger in Deutschland auf, 3.232 von ihnen wurden geduldet. Wer ausreisepflichtig ist, aber aus bestimmten Gründen kurzfristig nicht abgeschoben werden kann, erhält eine Duldung. Das kann etwa der Fall sein, wenn jemand keine Ausweisdokumente hat, krank ist oder ein minderjähriges Kind hat, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Die Duldung ist immer befristet.

Frontex koordiniert gemeinsame Rückführungsflüge und unterstützt die Mitgliedstaaten bei Abschiebungen auch operativ. Im vergangenen Jahr hatte Frontex die Mitgliedstaaten bei der Rückkehr von knapp 56.000 Menschen unterstützt. In 64 Prozent der Fälle handelte es sich um eine nach Angaben der Grenzschutzagentur freiwillige Rückkehr von Ausreisepflichtigen.

"Die Bundesregierung setzt sich weiterhin stark für konsequente Abschiebungen ein", sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Im Januar gab es seinen Angaben zufolge 1.733 Abschiebungen aus Deutschland, knapp 40 Prozent mehr als im Vorjahresmonat.

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Erstellt:
26. Februar 2025, 15:50 Uhr

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