Sanierungsprogramm für Heutensbach wird erarbeitet

Für die städtebauliche Entwicklung des Ortsteils Heutensbach hat der Rat der Gemeinde Allmersbach im Tal sich einstimmig für die Erstellung eines Konzepts durch ein Stuttgarter Planungsbüro ausgesprochen. Die Beteiligung der Bevölkerung ist ein wichtiger Part dabei.

Der erste wichtige Schritt zur Sanierung der Ortsmitte von Heutensbach ist mit der jüngsten Ratsentscheidung getan. Foto: Alexander Becher

© Alexander Becher

Der erste wichtige Schritt zur Sanierung der Ortsmitte von Heutensbach ist mit der jüngsten Ratsentscheidung getan. Foto: Alexander Becher

Von Bernhard Romanowski

Allmersbach im Tal. Zwei große Sanierungsprogramme wurden bereits in der Allmersbacher Ortsmitte durchgeführt: Eines endete 1999, das andere wurde 2020 abgeschlossen. Beide Male war das Planungsbüro die Steg aus Stuttgart dazu beauftragt worden. Da beide Programme zur Ortskernsanierung erfolgreich verliefen, wollte Bürgermeisterin Patrizia Rall nun erneut die Stuttgarter Planer ins Boot holen, um ein Entwicklungskonzept für die Gemeinde zu erstellen. Wie das vonstattengehen könnte, erläuterte der Architekt und Stadtplaner Bernd Kujacinski vom Planungsbüro die Steg in der jüngsten Sitzung des Allmersbacher Gemeinderats. Das Gemeindegremium fasste anschließend einstimmig den Beschluss, die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts in die Wege zu leiten und die damit verbundene Städtebauförderung des Landes zu beantragen. Das Konzept wird den Namen „Strategie Allmersbach im Tal 2035“ tragen, dreht sich aber inhaltlich nicht zuletzt um den Ortsteil Heutensbach, der nun städtebaulich zum Zuge kommen soll.

Es handelt sich noch um Zukunftsmusik, wird aber kein Wunschkonzert.

Was genau es mit diesem Gemeindeentwicklungskonzept nun auf sich hatte, erläuterte Kujacinski wortreich und en détail. Das ist grundsätzlich keine unbedingt leicht zu vermittelnde Materie, da die meisten Sätze im Konjunktiv und mit eher abstrakten Begriffen formuliert werden müssen, denn es handelt sich erst einmal um Zukunftsmusik und es gibt viele wünschenswerte Entwicklungen, die so ein Konzept anstoßen kann. Ob es aber dann so umsetzbar ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren und auch von der Kooperationsbereitschaft der Bevölkerung ab.

„Durch die städtebauliche Sanierungsmaßnahme soll insbesondere die strukturelle, funktionale und räumlich-gestalterische Aufwertung des Untersuchungsgebietes angestrebt werden“, heißt das dann auf Planungsdeutsch. Unter Schlagworten wie demografischer Wandel und Teilhabe, Ökonomie und Ökologie, Energiewende, Innenentwicklung und Mobilität geht es um einen Leitfaden, anhand dessen der Gemeinderat seine künftigen Entscheidungen mit städtebaulichem Bezug fasst. Fragen, die dabei zu bearbeiten sind, gibt es genug: Welche Flächenpotenziale stehen zur Verfügung? Welche Bevölkerungsentwicklung ist zu erwarten, welche wird angestrebt? Welcher Wohnflächenbedarf zeichnet sich ab? Ist der Wohnungsmarkt für die demografischen und sozialen Herausforderungen richtig aufgestellt? Ist die Gemeinde beim Thema Barrierefreiheit zukunftsfähig aufgestellt? Wie sieht es mit der digitalen Infrastruktur aus?

Solch ein Sanierungsprogramm erstreckt sich zumeist über acht Jahre.

„Es geht darum, die Ausgangslage zu definieren und dann die Entwicklung der nächsten zehn Jahre anzugehen. Es handelt sich aber nicht um ein Wunschkonzert“, schränkte Kujacinski im Rat auch gleich ein. Freilich ist auch die finanzielle Seite ein wichtiger Punkt. Private wie öffentliche Maßnahmen werden von Seiten des Landes sowie von Seiten der Gemeinde finanziell unterstützt. „Straßen- und Wegebau, private Modernisierung und Grunderwerb sind in einem Sanierungsgebiet förderfähig, um nur einige Beispiele zu nennen“, schreibt die Gemeindeverwaltung in einer Beschlussvorlage zum Thema. Kujacinski führte dazu aus, dass ein Sanierungsprogramm über einen Zeitraum von mindestens acht Jahren erfolge, wobei es auch Möglichkeiten der Verlängerung um zwei, vielleicht sogar drei oder vier Jahre gebe, die aber dann klar begründet werden müssen. Die Gemeinde Allmersbach im Tal leistet demnach innerhalb des Sanierungszeitraumes 40 Prozent der sogenannten Maßnahmenförderung und ist verpflichtet, entsprechende finanzielle Beträge in der Haushaltsplanung bereitzustellen.

Ein gesamtörtliches und ein gebietsbezogenes Entwicklungskonzept stehen auf der Agenda.

Um überhaupt in den Genuss der Städtebauförderung des Landes zu kommen, muss aber den zuständigen Landesstellen ein sogenanntes gesamtörtliches Entwicklungskonzept zwingend vorgelegt werden. Hierin sollen für einen absehbaren Zeithorizont die wesentlichen gemeindlichen Entwicklungsziele und daraus abgeleitete Projekte und Einzelmaßnahmen erarbeitet und festgelegt werden. Die Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes soll unter Beteiligung der Bürgerschaft und in aktiver Mitwirkung des Gemeinderates erfolgen.

Doch damit nicht genug: Eine weitere Voraussetzung für die Programmaufnahme ist das sogenannte integrierte gebietsbezogene Entwicklungskonzept, kurz ISEK, für das Untersuchungsgebiet. „Das ISEK umfasst die Analyse der Ausgangssituation mit Bestandsaufnahme, die Darstellung der städtebaulichen Missstände und Entwicklungspotenziale im Untersuchungsgebiet, die Erarbeitung des Sanierungsziels hinsichtlich Struktur, Funktion, Städtebau und Gestaltung sowie ein Maßnahmenkonzept zur Umsetzung inklusive einer ersten Priorisierung und eine Kosten- und Finanzierungsübersicht“, so die Erläuterung in Amtsdeutsch dazu. Kujacinski stellte eine Ausarbeitung des Konzepts in Abstimmung mit dem Gemeinderat für das zweite Quartal 2023 in Aussicht. Eine Flächenpotenzialanalyse bietet die Steg optional dazu an, so der Architekt. Auch die Organisation der vorgesehenen Bürgerbeteiligung kann optional über das Planungsbüro beauftragt werden.

Knapp 45.000 Euro an Konzepterstellungskosten sind veranschlagt

Zum Auftakt der Konzepterstellung machen das Planungsbüro und die Gemeindeverwaltung eine Ortsbegehung. Bei einer Klausurtagung wird die Bestandsanalyse dem Gemeinderat vorgelegt. Das Planungsbüro erstellt einen ersten Konzeptentwurf mit den Vorschlägen aus der Bevölkerung und aus dem Gemeinderat. Die ausgearbeitete Version wird dann wiederum in öffentlicher Sitzung dem Rat vorgelegt, der das Konzept als Grundlage für den Antrag auf Förderung beschließen kann. Für die Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts veranschlagen die Planer 32000 Euro, für das ISEK ein Honorar in Höhe von 12940 Euro.

Zum Auftakt machen das Planungsbüro und die Gemeindeverwaltung eine Ortsbegehung.
Kommentar
Im Sinne der ganzen Gemeinde gedacht

Von Bernhard Romanowski

Die Entscheidung für die „Strategie Allmersbach im Tal 2035“ ist ein wichtiger Meilenstein für die Kommune, die nun schon ein halbes Jahrhundert im Zusammenspiel ihrer beiden Teilorte existiert. In dem Konzeptnamen kommt Heutensbach zwar nicht ausdrücklich vor, doch zielt das Planungswerk auch auf die Innenentwicklung dieses Teilorts ab. Davon profitieren soll und wird aber die Gemeinde als Ganzes. Der Planer mahnte bereits: Wer hier auf die Erfüllung irgendwelcher Individualinteressen schielt, hat das Prinzip nicht verstanden. Der gesamte Prozess mit Bestandsaufnahme, Planung und Durchführung wird zudem Jahre in Anspruch nehmen. Bürgermeisterin Patrizia Rall hat indessen damit ihr wohl wichtigstes Wahlversprechen eingelöst. Nun sollten die Bürgerinnen und Bürger die Chance der Beteiligung rege nutzen. Der Weg dafür ist jedenfalls gebahnt.

b.romanowski@bkz.de

Rall hat die Beteiligung der Bürgerschaft im Blick

Bürgerwerkstatt Das Planungsbüro die Steg hat sich schon Gedanken gemacht, wie die Bürgerbeteiligung konkret aussehen kann: Vorgesehen ist demnach eine Bürgerwerkstatt für die Gesamtgemeinde, bei der Ziele, Ablauf und Beteiligungsmöglichkeiten des Entwicklungskonzepts erörtert und die Ideen und Anregungen der Bevölkerung dazu gesammelt werden sollen . Alle Bürgerinnen und Bürger von Allmersbach haben hierbei die Möglichkeit, sich intensiv und konkret in die Debatte um Ziele und Inhalte der Gemeindeentwicklung einzubringen.

In Präsenz Diese rund zweistündige Abendveranstaltung ist nach jetzigem Stand als Präsenzveranstaltung vorgesehen. Alternativ kann sie den Umständen entsprechend vollumfänglich virtuell und ebenso als hybride Veranstaltung konzipiert werden.

Aufgeteilt Die inhaltliche Vorbereitung, die Moderation und die Erstellung eines Ergebnisprotokolls erfolgen durch die Steg. Die Einladung, die Organisation der Räume und der Medienmittel wie Beamer sowie eventuell ein Catering zur Verpflegung der teilnehmenden Personen erfolgen durch die Gemeinde Allmersbach.

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Erstellt:
29. Juli 2022, 06:00 Uhr

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