SAP-Aufsichtsratswahl: Ermittlungen eingestellt
dpa Heidelberg/Walldorf. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat ihre Ermittlungen wegen mutmaßlichen Prozessbetrugs im Zusammenhang mit einer angeblich manipulierten Aufsichtsratswahl beim Softwarekonzern SAP im Jahr 2012 eingestellt. Es lasse sich nicht „mit der erforderlichen Sicherheit“ beweisen, dass ein im Zentrum der Untersuchungen stehender Vertrag tatsächlich von dem Beschuldigten unterschrieben worden sei beziehungsweise dass dieser „bewusst wahrheitswidrig“ die Echtheit der Urkunde bestreite, teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit. Auch die „Rhein-Neckar-Zeitung“ (Mittwoch) berichtete über die Einstellung der Untersuchungen.
Das Ermittlungsverfahren hatte auf einer im Mai vom Landgericht Heidelberg abgewiesenen Klage gefußt. Darin war es um 500.000 Euro gegangen, die ein früherer SAP-Mitarbeiter von einem Betriebsratsmitglied des Unternehmens gefordert hatte. Er begründete das damit, dass die Summe zwischen beiden vertraglich vereinbart gewesen sei für den Fall, dass er dem Betriebsratsmitglied bei der Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat helfe. Das Landgericht wies die Klage schließlich als sittenwidrig zurück, wie eine Gerichtssprecherin erläutert hatte. Ein derartiger Vertrag verstoße gegen ein gesetzliches Verbot im Rahmen des Mitbestimmungsgesetzes zur Beeinflussung von Aufsichtsratswahlen.
Allerdings hatte die Gerichtssprecherin auch gesagt, die Unterschrift unter dem sittenwidrigen Vertrag sei laut einem Gutachten vermutlich echt. Das hatte der Beklagte stets bestritten und behauptet, er sei nicht in unlautere Absprachen verwickelt gewesen. Daraufhin landete die Akte bei der Staatsanwaltschaft.
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