Scannen von Autokennzeichen zum Teil verfassungswidrig

dpa Karlsruhe.

Ohne dass die Pkw-Insassen etwas mitbekommen, scannt die Polizei an manchen deutschen Straßen die Nummernschilder sämtlicher Autos. Doch das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass der automatische Abgleich dieser Daten mit Fahndungsdaten durch die Polizei in mindestens drei Bundesländern zu weit geht. Es erklärte mit zwei am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen entsprechende Vorschriften in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zum Teil für verfassungswidrig. Dagegen geklagt hatten betroffene Autofahrer - mit Erfolg.

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5. Februar 2019, 10:28 Uhr
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