„Schmähgedicht“: Unterlassung von Kanzlerin gefordert

dpa Berlin.

Im Streit um das „Schmähgedicht“ von Jan Böhmermann verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht heute über eine Unterlassungsklage des Satirikers. Der 38-Jährige will es Kanzlerin Angela Merkel verbieten lassen, ihre Kritik an dem umstrittenen Gedicht gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zu wiederholen. Die Kanzlerin hatte vor rund drei Jahren gesagt, die Verse seien „bewusst verletzend“. Wenig später hatte sie diese Aussage aber als Fehler bezeichnet. Böhmermann hatte mit dem Gedicht einen diplomatischen Eklat im Verhältnis zur Türkei ausgelöst.

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16. April 2019, 01:02 Uhr
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