Schmiedbühl geht in eine zweite Runde

Da der Bebauungsplan im inzwischen gekippten beschleunigten Verfahren aufgestellt worden war, muss die Gemeinde erneut aktiv werden.

Nacharbeit im Bebauungsplan Schmiedbühl ist erforderlich. Foto: Florian Muhl

Nacharbeit im Bebauungsplan Schmiedbühl ist erforderlich. Foto: Florian Muhl

Von Lorena Greppo

Oppenweiler. Das Baugebiet Schmiedbühl in Oppenweiler auf dem Reichenberg ist fertig erschlossen, das Bebauungsplanverfahren war abgeschlossen, der Plan somit seit Mai rechtskräftig und ein erster Bauantrag lag schon vor. Klare Sache? Leider nein. Denn durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches besagt, dass der Paragraf 13b BauGB nicht mit dem Europarecht vereinbar ist, wurde alles noch einmal auf den Kopf gestellt. Das beschleunigte Genehmigungsverfahren ohne Umweltprüfung ist somit unwirksam. „Für uns alle ist das unglaublich und ungeheuerlich“, kommentierte Gudrun Rauh (FGL) den Sachverhalt in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Und auch Erhard Friz (FWV) fand: „Da fehlt es an Fingerspitzengefühl – schließlich ist dort alles schon erschlossen.“ Auch Bürgermeister Bernhard Bühler berichtete von der Verunsicherung, die das Urteil bei allen Beteiligten ausgelöst hat. „Das ist alles sehr bedauerlich“, fand der Rathauschef. „Es ist ein Thema, das wir nun wirklich nicht gebraucht hätten, aber es hat uns ereilt.“ Vonseiten des BUND sei auch schon angekündigt worden, den Bebauungsplan rechtlich anzugreifen, weshalb sich die Gemeinde in der Pflicht sah, aktiv zu werden.

„Ich möchte jetzt auch nicht schwarzmalen“, so Bühler. Er glaube, dass das Bebauungsgebiet noch zu retten sei. Die Gemeinde schlug daher vor, nun in ein neues Regelverfahren einzusteigen. „Wir wollen den Betroffenen damit signalisieren, dass wir den Handlungsbedarf erkannt haben“, hob der Bürgermeister hervor. Erste Schritte seien daher der Grundsatzbeschluss über die (Neu-)Aufstellung des Bebauungsplans, die Zustimmung zum Vorentwurf und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung. Außerdem wird die Verwaltung damit beauftragt, den Flächennutzungsplan mit der vVG Backnang zu ändern. Dem Beschlussvorschlag folgte der Gemeinderat einstimmig. Es bleibe nur zu hoffen, dass durch die Umweltprüfung, die im beschleunigten Verfahren nicht notwendig war, nun aber nachgeholt werden muss, keine neuen Themen aufkommen, so Bühler. Er gehe davon aus, dass nach Entwurfsbeschluss in etwa drei bis vier Monaten wieder Baugesuche eingereicht und bearbeitet werden können.

In Oppenweiler herrsche ein anhaltender Bedarf an Wohnraum und die Innenentwicklungspotenziale seien derzeit ausgeschöpft beziehungsweise nur langfristig zu erreichen. Der Hauptort Oppenweiler könne diesen Bedarf nicht decken. Das Plangebiet Schmiedbühl stelle eine sinnvolle städtebauliche Abrundung des Ortsteils Reichenberg dar, heißt es in der Sitzungsvorlage.

Paragraf 13b im Baugesetzbuch

Beschleunigtes Verfahren Bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig am 18. Juli konnten Städte und Gemeinden bis zu 100 Ar große Flächen am Ortsrand im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13b Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) überplanen. Das beinhaltete auch, dass keine Umweltprüfung notwendig wurde. Gegen einen solchen Bebauungsplan hatte der BUND in der badischen Gemeinde Gaiberg geklagt und recht bekommen.

Folgen Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat nicht nur Kommunen, sondern auch zahlreiche Häuslesbauer eiskalt erwischt. Selbst Bauherren, die zwar bereits die Genehmigung in der Tasche haben, bei denen aber der erste Baggerbiss noch nicht erfolgt ist, mussten mit der Widerrufung der Genehmigung rechnen. Dieses Vorgehen bedrohe Existenzen, darüber war man sich in der Region einig.

Zum Artikel

Erstellt:
5. Oktober 2023, 16:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen