Schopper will mit Lockerungen der Auflagen an Schulen warten

dpa/lsw Stuttgart. Im öffentlichen und privaten Leben fallen die Corona-Beschränkungen schrittweise bis zum 20. März weitgehend. Aber was ist mit den Schulen? Die Meinungen gehen auseinander, denn die Infektionszahlen sind weiter hoch. Baden-Württemberg bremst bereits die Euphorie.

Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) spricht bei einer Pressekonferenz. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild

Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) spricht bei einer Pressekonferenz. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild

In der Debatte über eine stufenweise Lockerung der Corona-Maßnahmen auch an Schulen will Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) noch abwarten. Die Inzidenz in Kindergärten und Schulen sei hoch. „Von daher sind wir da auch noch im Bereich der Umsicht und Vorsicht und schauen, was wir an Möglichkeiten bekommen“, sagte die Grüne in Stuttgart. Wichtig sei eine gesetzliche Grundlage oder zumindest eine Verbindlichkeit. „Wir warten jetzt nochmal, was aus Berlin kommt.“ Es werde aber unter anderem Expertengespräche zu diesem Thema geben, um die nächsten Schritte abzustimmen.

Hintergrund ist, dass die bundesweite Rechtsgrundlage für die Corona-Auflagen am 20. März ausläuft. Sollte die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP bis dahin keinen neuen Beschluss im Bundestag zum Infektionsschutzgesetz herbeiführen, können die Länder keine Corona-Schutzmaßnahmen mehr erlassen - sie können dann nicht mal mehr das Tragen von Masken vorschreiben. Vor allem die FDP wendet sich gegen die Fortsetzung der Corona-Auflagen. Zuletzt hieß es, sie könne sich höchstens eine Maskenpflicht in Innenräumen und Tests in Alten- und Pflegeheimen vorstellen.

Schopper sagte, die Vorsichtsmaßnahmen würden in den Ländern sehr unterschiedlich angegangen. „Aber wir sind vom Infektionsgeschehen noch nicht so, dass man sagen könnte, da kann man das Partyfass gleich anstechen.“ Die Bildungsgewerkschaft GEW sieht das ähnlich: „Wir müssen jetzt durchhalten und weiter Masken und Tests akzeptieren, damit dann im Frühjahr und Sommer umso schneller auf aktuelle Einschränkungen verzichtet werden kann“, sagte ein Sprecher.

Seit Tagen wird bundesweit darüber diskutiert, wie weit die Vorsichtsmaßnahmen an den Schulen zurückgefahren werden sollen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hat gefordert, die Pflicht zu anlasslosen Corona-Tests an Schulen aufzuheben und auch die Maskenpflicht zu überprüfen. Der Deutsche Lehrerverband warnte hingegen davor, alle Vorsichtsmaßnahmen auf einmal fallen zu lassen.

Nach aktuellem Stand werden die regelmäßigen Corona-Tests in baden-württembergischen Schulen und Kindertagesstätten bis zu den Osterferien, also bis Mitte April, fortgesetzt - wenn die Rechtsgrundlage wegfiele, könnte es dem Vernehmen nach auf freiwilliger Basis weitergehen. Wer frisch geimpft oder genesen ist oder eine Booster-Impfung bekommen hat, muss sich künftig nicht mehr regelmäßig testen lassen. Das gilt für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehrkräfte und Kita-Personal. Bislang waren nur Geboosterte von der Testpflicht ausgenommen.

Ungeimpfte müssen weiterhin dreimal pro Woche einen Schnelltest machen oder zweimal pro Woche einen PCR-Test. Das gilt auch für Geimpfte oder Genesene, deren Zweitimpfung oder Genesung schon mehr als drei Monate zurückliegt und die nicht geboostert sind.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hielte es für sinnvoll, „dass den Schulen das Signal gegeben wird, dass voraussichtlich in den Sommermonaten außerunterrichtliche Angebote wieder möglich sein können“. Aber bis zu den Osterferien sollte gelten: Sicherheit hat Vorrang und deshalb auch keine Ausflüge, Exkursionen bis Anfang April.

© dpa-infocom, dpa:220222-99-233004/3

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Erstellt:
22. Februar 2022, 05:53 Uhr

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