Schülerbeirat: Schülerausweis als Testnachweis ungenügend
dpa/lsw Stuttgart. Mit der neuen Corona-Verordnung gilt die „3G-Regel“. Schulpflichtige Kinder müssen aber keinen Testnachweis mehr vorzeigen - es reicht der Schülerausweis . Keine gute Idee, findet der Landeschülerbeirat.
Mit einem Schülerausweis kommen Kinder und Jugendliche preiswerter in Freizeitparks, ins Kino und auch ins Schwimmbad. Der kleine Pass hat aber noch einen anderen Vorteil: Er gilt seit der neuen Corona-Verordnung auch als Ersatz für einen Testnachweis. Schließlich würden Schülerinnen und Schüler in den Schulen regelmäßig getestet, argumentiert das Sozialministerium - und stößt damit auf die scharfe Kritik des Landesschülerbeirats. Die Schülervertretung weist auf Lücken in der Corona-Verordnung hin und fordert die Testzertifikate zurück. „Die Lösung mit dem Ausweis ist einfach nicht durchdacht und zu riskant“, sagte Elisabeth Schilli, die Sprecherin des Landesschülerbeirats.
Erst in drei Wochen hätten die Kinder und Jugendlichen mit Beginn des Unterrichts wieder die Möglichkeit, zwei Mal in der Woche getestet zu werden. „In den Ferien werden Schülerinnen und Schüler nicht getestet, haben aber trotzdem einen Freifahrtschein“, kritisierte sie. Außerdem sei nicht gewährleistet, dass alle Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis auch die Schule besuchten. Dazu gehörten unter anderem Jugendliche kurz nach dem Abschluss und erkrankte Schüler.
Nicht eingeschulte Kinder bis maximal sieben Jahre sowie ganz generell die meisten Schüler sind in Baden-Württemberg von der Testpflicht ausgenommen. Sie müssen nach Regierungsangaben keine separaten Tests vorweisen, sofern sie schon in ihren Schulen regelmäßig getestet werden. Ein entsprechender Nachweis muss allerdings immer erbracht werden, dazu reicht nach Angaben des Gesundheitsministeriums in der Regel ein Schülerausweis, aber selbst der ist kein Muss: „Der Nachweis kann mit einer einfachen Schulbescheinigung oder Schülerfahrkarte für den Nahverkehr oder sogar durch die Kopie eines Zeugnisses erbracht werden“, sagte ein Sprecher.
Das Ministerium weiß um die Lücke im System während der Ferien: „Das Land hat sich für eine pragmatische Lösung für Kinder entschieden“, sagte ein Sprecher. Sie hielten sich während der Sommerferien mehr im Familienverbund auf und hätten in der Regel weniger Kontakte als während der Schulzeit. „Nichtsdestotrotz können sich Schülerinnen und Schüler auch in der Ferienzeit kostenlos testen lassen und den Bürger-Test in Anspruch nehmen“, erklärte der Sprecher.
Diese Strategie muss nach Ansicht des Landesschülerbeirats durchdacht werden. „Um wirklichen Infektionsschutz zu bieten, müssen die Regelungen tatsächlich sicher sein und nicht nur diese suggerieren“, hieß es. „Auch während der Ferienzeit muss es für Kinder und Jugendliche eine kostenlose Testmöglichkeit geben“, forderte der stellvertretende Beiratsvorsitzende, Kevin Erath. Außerdem müssten die schulischen Testzertifikate wieder eingeführt werden.
Das Kultusministerium hatte bereits im Juli angekündigt, dass die Schüler im Südwesten auch nach den Ferien in der Regel zweimal pro Woche getestet werden sollen.
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