Versicherer wollen fusionieren

SDK und Stuttgarter prüfen Zusammenschluss

Im Südwesten bahnt sich eine größere Fusion an: Die Versicherungsgruppen SDK und Stuttgarter haben die Weichen für einen Zusammenschluss gestellt.

Süddeutsche Krankenversicherung in Fellbach

© Patricia Sigerist/Patricia Sigerist

Süddeutsche Krankenversicherung in Fellbach

Von Hannes Breustedt

Mit der Stuttgarter Versicherung und der SDK-Gruppe um die Süddeutsche Krankenversicherung wollen zwei Branchengrößen der Region ihre Kräfte bündeln. Die Unternehmen gaben in einer gemeinsamen Pressemitteilung bekannt, eine Fusion zu prüfen. Die Idee eines Zusammenschlusses ergebe sich aus großen Übereinstimmungen, erklärten die Vorstandschefs Ulrich Mitzlaff von der SDK und Guido Bader von der Stuttgarter. So handele es sich bei beiden Gruppen um Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die über vergleichbare Kennzahlen im Bereich Bilanzgröße, Bruttobeiträge sowie Kapitalanlage verfügten.

Gemeinsame Bilanzsumme von über 18 Milliarden Euro

Zugleich gebe es wichtige Unterschiede im jeweiligen Geschäftsmodell, weshalb ein Zusammenschluss sinnvoll sei. So sei die Stuttgarter auf das Leben- und Unfallgeschäft ausgerichtet, während sich die SDK auf die Krankenversicherung konzentriere. Auch bei den Vertriebswegen ergänzen sich die Versicherer nach eigener Einschätzung gut, da bei der Stuttgarter Makler und Mehrfirmenvertreter im Einsatz seien, während die SDK-Gruppe auf eine Mischung aus Ausschließlichkeitsvertretern, Banken, freien Vermittlern und Direktvertrieb setze.

Zusammen brächten es Stuttgarter und SDK nach eigenen Angaben auf rund 1600 Mitarbeitende, über 1,8 Milliarden Euro an gebuchten Bruttobeiträgen und rund 1,94 Millionen Versicherungsnehmerinnen und -nehmer sowie eine gemeinsame Bilanzsumme von mehr als 18 Milliarden Euro.

Aufsichtsräte haben erforderliche Beschlüsse gefasst

Die Vorstände beider Gruppen seien von den Vorteilen eines Zusammenschlusses überzeugt, heißt es in der Mitteilung. Die Weichenstellung dafür ist auch schon erfolgt – die Aufsichtsräte haben die erforderlichen Beschlüsse gefasst, um die Hochzeit näher zu prüfen und entsprechende Entscheidungen der beteiligten Unternehmen vorzubereiten. Die Mitglieder- beziehungsweise Abgeordnetenversammlungen der Versicherer sollen Mitte 2025 grünes Licht geben.

Zum Artikel

Erstellt:
22. Oktober 2024, 18:51 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen