Verfassungsgericht zum BKA-Gesetz

Sicherheit oder Datenschutz? Das sollte man nicht gegeneinander ausspielen

Das Verfassungsgericht hat das BKA-Gesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Doch es wäre falsch, jetzt über Datenschutz zu schimpfen, findet Hauptstadtkorrespondentin Rebekka Wiese.

Einzelne Befugnisse des BKA-Gesetzes haben die Richter als verfassungswidrig beurteilt.

© dpa/Uli Deck

Einzelne Befugnisse des BKA-Gesetzes haben die Richter als verfassungswidrig beurteilt.

Von Rebekka Wiese

Es ist ein klassisches Dilemma: Allgemeine Sicherheit oder individuelle Freiheit, darüber mussten nun die Verfassungsrichter in Karlsruhe wieder einmal urteilen. Es ging um Reform des Gesetzes zum Bundeskriminalamt (BKA), die 2017 beschlossen wurde. Nun haben die Richter entschieden: Die Regelung ist in Teilen verfassungswidrig, sie muss überarbeitet werden.

Die Richter bemängeln, dass Teile des Gesetzes gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. Es geht dabei zum einen um die Frage, welche Daten das BKA erfassen und speichern darf. Zum anderen ist fraglich, wer genau als Kontaktperson von Terrorverdächtigen überwacht werden darf. Das ist in der aktuellen Fassung nicht genau genug geregelt.

Nicht zu schnell über Datenschutz fluchen

Für die Ermittler ist das ärgerlich. Immerhin geht es um wichtige Befugnisse, die ihnen beim Kampf gegen Terrorismus helfen sollten. Und wer sich einmal vorstellt, dass Polizisten einen Anschlag nicht verhindern können, weil sie am Datenschutz scheitern, dürfte über das Urteil ganz schön fluchen. Doch man macht es zu einfach, wenn man behauptet, dass hier der Datenschutz die Sicherheit ersticke. Es ist möglich, Befugnisse im Rahmen des Grundgesetzes zu erlassen – solange sie verhältnismäßig sind.

Genau das zeigt das aktuelle Urteil des Verfassungsgerichts. Die Richter stellen nicht die neuen Befugnisse nicht grundsätzlich infrage, sondern verlangen vor allem, dass konkret benannt wird, für welche Fälle sie gelten. Es geht zum Beispiel um die Frage, bei welchen Verbrechen genau die Daten von Verdächtigen gespeichert werden dürfen. Nur mit solchen Regeln kann sichergestellt werden, dass die Befugnisse nicht die Falschen treffen.

Man muss Sicherheit und Datenschutz sorgfältig gegeneinander abwiegen. Man darf sie aber nicht gegeneinander ausspielen. Das sollte sich die Bundesregierung zu Herzen nehmen – und das Gesetz nachbessern.

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Erstellt:
1. Oktober 2024, 17:15 Uhr

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