Gesetzesänderung bei Allwetterreifen
Sind Ganzjahresreifen ab dem 1. Oktober verboten?
Eine Gesetzesänderung führt dazu, dass viele Autofahrer glauben, Allwetterreifen seien ab dem 1. Oktober 2024 verboten. Die Situation ist jedoch etwas komplexer.
Von Lukas Böhl
Ab dem 1. Oktober 2024 tritt eine wichtige Änderung für Fahrzeughalter in Deutschland in Kraft: Bestimmte Ganzjahresreifen, die nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, dürfen ab diesem Stichtag bei winterlichen Wetterverhältnissen nicht mehr verwendet werden. Der Hintergrund ist die Verschärfung der Vorschriften zur Winterbereifung, die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt sind.
Welche Reifen sind betroffen?
Bislang galten sogenannte M+S-Reifen (Schlamm- und Schneereifen), die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden, als ausreichend für winterliche Wetterbedingungen. Diese Übergangsfrist endet jedoch am 1. Oktober 2024. Ab diesem Datum müssen Allwetterreifen das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen, um den gesetzlichen Anforderungen bei winterlichen Verhältnissen zu entsprechen. So sieht das Zeichen aus:
Bild: Zigmunds Dizgalvis / shutterstock.com
Was sind winterliche Wetterverhältnisse?
In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen vorgeschrieben sind. Diese Pflicht bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Datum, sondern auf die tatsächlichen Wetterbedingungen. Wer bei solchen Verhältnissen mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg. Im Falle eines Unfalls könnte zudem der Versicherungsschutz eingeschränkt sein.
Achtung: Diese Strafen drohen bei der Fahrt mit falschen Reifen
Gesetzesänderung ist kein generelles Verbot
Ganzjahresreifen, die nicht das Bergpiktogramm mit Schneeflocke tragen, sind ab dem 1. Oktober 2024 nicht generell verboten. Sie dürfen jedoch bei winterlichen Wetterverhältnissen laut Gesetz nicht mehr verwendet werden. Da sich das Wetter nie mit Sicherheit vorhersagen lässt, ist es ratsam, vor dem 1. Oktober zu prüfen, ob die Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol tragen, und diese gegebenenfalls für den Winter zu ersetzen. Wer ab dem 1. Oktober von einem plötzlichen Wetterumschwung überrascht wird, riskiert mit den falschen Reifen nicht nur Bußgelder, sondern auch Probleme mit der Versicherung im Falle eines Unfalls.
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Auch wichtig: Profiltiefe bei Winterreifen
Winterreifen müssen laut Gesetz eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen. Experten empfehlen jedoch, die Reifen bereits bei einer Profiltiefe von weniger als 4 mm zu ersetzen, da die Fahreigenschaften bei Schnee und Eis mit geringerem Profil deutlich nachlassen. In Ländern mit strenger Winterreifenpflicht, wie Österreich, kann eine Profiltiefe von weniger als 4 mm bereits zu einem Bußgeld führen.
Was muss man bei Reisen ins Ausland beachten?
Bei Reisen ins Ausland sollten Fahrzeughalter sich im Vorfeld über die jeweiligen Vorschriften zur Winterreifenpflicht informieren, da diese von Land zu Land unterschiedlich sind. In einigen Ländern, wie Österreich, Italien oder der Schweiz, gibt es feste Zeiträume, in denen Winterreifen vorgeschrieben sind, oft zwischen November und April. Wer ohne geeignete Winterbereifung unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern möglicherweise auch die Verweigerung der Weiterfahrt. Darüber hinaus müssen die Reifen den in den jeweiligen Ländern geltenden Anforderungen entsprechen, z. B. hinsichtlich Profiltiefe und Kennzeichnung.