Bundestagswahl 2025

So viel Geld verdienen Wahlhelfer

Wer bei der Bundestagswahl 2025 als Wahlhelfer mitmacht, kann sich über eine kleine Aufwandsentschädigung freuen – doch wie hoch ist diese genau?

Als Wahlhelfer erhält man eine Aufwandsentschädigung.

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Als Wahlhelfer erhält man eine Aufwandsentschädigung.

Von Redaktion

Die Bundestagswahl 2025 steht bevor, und mit ihr werden erneut rund 650.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Ihr Engagement ist entscheidend für den reibungslosen Ablauf der Wahl. Doch wie viel Geld kann man als Wahlhelfer verdienen, muss man dieses versteuern und gibt es Möglichkeiten, noch mehr zu erhalten?

Wie viel verdienen Wahlhelfer?

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten eine sogenannte Aufwandsentschädigung, das „Erfrischungsgeld.“ Bei der Bundestagswahl beträgt dieses pauschal 25 Euro pro Tag. Wahlvorsteher, die aufgrund ihrer Verantwortung eine leitende Rolle übernehmen, erhalten 35 Euro.

Die genaue Summe kann je nach Gemeinde variieren, denn einige Städte und Kommunen zahlen über den vom Bund erstatteten Betrag hinaus freiwillig höhere Entschädigungen. Besonders bei Landes- und Kommunalwahlen kann das Erfrischungsgeld zwischen 15 und 120 Euro liegen, abhängig vom Bundesland und der Wahlart.

Muss das Erfrischungsgeld versteuert werden?

Eine gute Nachricht für Wahlhelfende: Das Erfrischungsgeld ist steuerfrei. Es fällt unter die steuerfreien Einkünfte, solange der steuerfreie Mindestbetrag von 250 Euro pro Jahr nicht überschritten wird. Dies bedeutet, dass Wahlhelfende ihr Erfrischungsgeld in der Regel behalten können, ohne es in der Steuererklärung angeben zu müssen.

Gibt es weitere Vorteile?

Neben dem Erfrischungsgeld können Wahlhelfende von weiteren Vergünstigungen profitieren:

  • Fahrtkosten: Wer außerhalb seiner Gemeinde als Wahlhelfer tätig ist, erhält die Fahrtkosten nach den Regelungen des Bundesreisekostengesetzes erstattet.
  • Dienst- oder Arbeitsbefreiung: Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben häufig Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag. Ob dies auch für Angestellte in der Privatwirtschaft gilt, hängt vom Arbeitgeber ab, da es keine gesetzliche Regelung dazu gibt.

Fazit

Das Engagement als Wahlhelfer ist in erster Linie eine ehrenamtliche Tätigkeit für die Demokratie. Das steuerfreie Erfrischungsgeld von mindestens 25 Euro pro Wahltag bietet eine kleine finanzielle Anerkennung. In einigen Gemeinden und bei bestimmten Wahlen kann diese Entschädigung höher ausfallen. Zusätzlich können Fahrtkosten und Arbeitsbefreiung weitere Vorteile darstellen. Wer Interesse hat, kann sich bei seiner Gemeinde als Wahlhelfer melden und so einen Beitrag zur Durchführung der Bundestagswahl 2025 leisten.

Die Formulierungen des Textes wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und anschließend von einer Redakteurin/einem Redakteur überprüft.

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Erstellt:
15. Januar 2025, 13:56 Uhr

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