Solidaritätszuschlag

Soli auf Kapitalerträge: Muss ihn jeder bezahlen?

Hier erfahren Sie, wie die Berechnung des Solidaritätszuschlags bei Kapitalerträgen funktioniert.

Auch auf Kapitalerträge fällt der Soli an.

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Auch auf Kapitalerträge fällt der Soli an.

Von Redaktion

Wer in Deutschland Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne erzielt, muss dafür Abgeltungssteuer zahlen. Diese beträgt pauschal 25 Prozent – unabhängig von der Höhe der Erträge oder dem persönlichen Einkommensteuersatz. Zusätzlich wird auf die Abgeltungssteuer ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben.

Wie hoch ist der Gesamtsteuersatz?

Die Abgeltungssteuer und der darauf erhobene Solidaritätszuschlag ergeben zusammen einen effektiven Steuersatz von 26,375 Prozent auf Kapitalerträge – sofern keine Kirchensteuer gezahlt wird. Die Berechnung lautet:

25 % Abgeltungssteuer + (5,5 % von 25 %) = 26,375 % Gesamtsteuer

Diese Steuer wird direkt von der Bank oder dem Finanzdienstleister einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Anlegerinnen und Anleger müssen sich in der Regel nicht selbst darum kümmern.

Lesetipp: Ab welchem Gehalt zahlt man Soli?

Welche Kapitalerträge sind betroffen?

Der kombinierte Steuersatz von 26,375 Prozent fällt unter anderem auf folgende Erträge an:

  • Zinsen aus Sparbüchern, Tagesgeld oder Festgeld
  • Dividenden aus Aktien oder GmbH-Anteilen
  • Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren
  • Erträge aus Fonds, Zertifikaten oder Genossenschaftsanteilen

Kirchensteuer kann die Belastung weiter erhöhen

Zusätzlich zur Abgeltungssteuer und zum Solidaritätszuschlag fällt bei kirchensteuerpflichtigen Personen auch Kirchensteuer auf Kapitalerträge an – je nach Bundesland mit einem Satz von 8 oder 9 Prozent. Die Kirchensteuer wird auf die Abgeltungssteuer berechnet und reduziert gleichzeitig die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer geringfügig. Insgesamt ergibt sich dadurch ein effektiver Gesamtsteuersatz von rund 27,8 bis 28 Prozent. Auch diese Steuer wird in der Regel automatisch durch die Bank abgeführt.

Gibt es Freibeträge?

Ja. Der sogenannte Sparerpauschbetrag sorgt dafür, dass Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 1.000 Euro pro Person steuerfrei bleiben. Für Ehepaare gilt ein gemeinsamer Freibetrag von 2.000 Euro. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt wurde. Ohne diesen wird die Steuer auf den gesamten Ertrag einbehalten.

Gilt der Soli für alle?

Der Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge wird in voller Höhe erhoben, unabhängig vom Einkommen oder Wohnsitz. Anders als beim Arbeitseinkommen, wo der Soli für viele Personen entfallen ist, gilt er bei Kapitalerträgen weiterhin uneingeschränkt. Auch für im Ausland ansässige Anlegerinnen und Anleger wird der Solidaritätszuschlag fällig, wenn sie in Deutschland steuerpflichtige Kapitalerträge erzielen.

Die Formulierungen des Textes wurden mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und anschließend von einer Redakteurin/einem Redakteur überprüft.

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Erstellt:
26. März 2025, 10:52 Uhr

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