Versicherung

Sozialverband: Private und gesetzliche Pflegeversicherung vereinen

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg fordert die Zusammenführung von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung.

Der Sozialverband will private und gesetzliche Pflegeversicherung zusammenführen. (Symbolbild)

© IMAGO//Michael Gstettenbauer

Der Sozialverband will private und gesetzliche Pflegeversicherung zusammenführen. (Symbolbild)

Von red/epd

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg fordert die Zusammenführung von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung. Die finanziell dramatische Lage der gesetzlichen Pflegeversicherung komme nicht überraschend, sagte der VdK-Landesvorsitzende Hans-Josef Hotz am Montag in Stuttgart. Schon seit Jahren fordere der Verband die Landesregierung auf, sich für eine solide und nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung einzusetzen.

VdK-Landesvorsitzender zeigt sich enttäuscht

Hotz zeigte sich „enttäuscht, dass die einzige angebotene Lösung immer die Erhöhung der Sozialbeiträge sein soll“. Pflege sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Allein die gesetzlich Versicherten zu belasten, sei „höchst unsolidarisch und eines Sozialstaats nicht würdig“. Es gebe keine Finanzierungsprobleme mehr, wenn die private und die gesetzliche Pflegeversicherung zusammengeführt würden und alle in die gleiche Kasse einzahlten. Die bisher privat Versicherten würden diese Veränderung nicht einmal bemerken, denn bei Pflegebedürftigkeit würden genau die gleichen Leistungen gewährt, egal wie jemand versichert sei.

Die private Pflegeversicherung hatte laut Hotz Ende 2022 mehr als 49 Milliarden Euro Reserven, die gesetzliche Pflegeversicherung nur noch 5,6 Milliarden. Dabei stünden neun Millionen privat Versicherte 73,5 Millionen gesetzlich Versicherten gegenüber. Von 100 privat Versicherten benötigten zuletzt im Schnitt 3,2 Personen Pflegeleistungen, bei den gesetzlich Versicherten 6,3 Personen. Pro Kopf fielen so in der privaten Pflegeversicherung jährlich 234 Euro an, in der gesetzlichen Pflegeversicherung hingegen 683 Euro. (2257/07.10.2024)

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Erstellt:
7. Oktober 2024, 15:21 Uhr

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