SPD-Chefin: Durchsuchung im Finanzministerium „unangebracht“

dpa Stuttgart. SPD-Chefin Saskia Esken hat die Durchsuchung des Bundesfinanzministeriums im Zuge der Ermittlungen gegen die Anti-Geldwäsche-Einheit des Zolls als „unangebracht“ kritisiert. Immer mehr Medien- und Rechtsexperten seien der Meinung, dass die Razzia und die anschließende Pressemitteilung der Sache nicht angemessen gewesen seien, sagte Esken am Freitag im SWR-Hörfunk. Die Informationen, die die Staatsanwaltschaft Osnabrück haben wollte, hätte sie auch per Telefon oder online bekommen können. Außerdem richteten sich die Ermittlungen nicht gegen Finanzminister Olaf Scholz, der auch SPD-Kanzlerkandidat ist. Die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft habe hier einen „falschen Eindruck“ erweckt.

Die SPD-Parteivorsitzende Saskia Esken verlässt eine Pressekonferenz. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/archivbild

Die SPD-Parteivorsitzende Saskia Esken verlässt eine Pressekonferenz. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/archivbild

Esken verteidigte in diesem Zusammenhang auch Scholz' Staatssekretär Wolfgang Schmidt, der einen kleinen Teil des richterlichen Beschlusses auf Twitter veröffentlicht hatte. Deswegen wird nun gegen ihn ermittelt. Die Veröffentlichung sei „notwendig gewesen, weil die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft grob fahrlässig war“, sagte die SPD-Vorsitzende.

Bei Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Anti-Geldwäsche-Einheit FIU hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück am vergangenen Donnerstag das Finanzministerium und das Justizministerium durchsuchen lassen. Die Ermittler wollten Zugriff auf E-Mails zwischen der FIU und dem Ministerium erlangen. Es geht um die Frage, ob die FIU Hinweise von Banken auf Terrorfinanzierung zu spät an Polizei und Justiz weitergab, so dass die Taten nicht verhindert werden konnten.

Unionskanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) hat Scholz vorgehalten, sein Ministerium nicht im Griff zu haben. Der Finanzminister wird am Montag im Finanzausschuss des Bundestags zu der Razzia befragt.

© dpa-infocom, dpa:210917-99-253807/2

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Erstellt:
17. September 2021, 11:00 Uhr

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