Spezialabteilung in Karlsruhe geht Kriminellen ans Vermögen
dpa/lsw Karlsruhe. Verbrechen sollen sich nicht mehr lohnen. Jede Staatsanwaltschaft kann Geld daraus einziehen - das ist aber manchmal gar nicht so einfach. Bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe wird nun eine Spezialabteilung dafür aufgebaut.

Guido Wolf (l, CDU), Minister der Justiz und für Europa von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/Archiv
Aus Straftaten gewonnene Vermögenswerte sollen im Südwesten künftig verlässlicher abgeschöpft werden. Bei der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe entsteht eine zentrale Stelle, die die 17 Staatsanwaltschaften im Land in schwierigen Fällen unterstützt, wie Justizminister Guido Wolf (CDU) in Stuttgart mitteilte. „Verbrechen dürfen sich nicht lohnen. Daher muss es unser Ziel sein, den Kriminellen alle Vermögensvorteile aus der Tat zu entziehen, um den Geschädigten möglichst viel zurückgeben zu können.“
Die Frage Vermögensabschöpfung kann in jedem Ermittlungsverfahren auftauchen. „Deshalb macht es keinen Sinn und wäre es auch nicht möglich, alle Maßnahmen der Vermögensabschöpfung landesweit zu bündeln“, sagte Wolf weiter. Im Sommer 2017 wurde das Thema neu geregelt. Die Regelung gibt dem Staat mehr Möglichkeiten, Vermögen zu beschlagnahmen, das durch Verbrechen zusammengetragen wurde. Die Strafverfolger konnten das bisher schon unter bestimmten Voraussetzungen tun. Seit 2017 sind ihre Befugnisse und Pflichten mit dem neuen Bundesgesetz aber deutlich erweitert worden.
Wolf sagte, die vergangenen beiden Jahre nach der Reform hätten aber gezeigt, dass sich in einem Verfahren komplexe Spezialfragen stellen könnten. Deshalb werde ein zentraler Ansprechpartner geschaffen. Die Spezialabteilung besteht aus sechs Personen. Der Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Uwe Schlosser sagte: „Vermögensabschöpfung ist Opferschutz, weil sie auch dazu dient, das Opfer zu entschädigen. Zudem soll sie auch abschreckend wirken und damit Straftaten verhindern. Und jede verhinderte Straftat ist der beste Opferschutz.“
2018 wurden 4,4 Millionen Euro abgeschöpft, 2017 waren es 4,3 Millionen Euro. Im Jahr 2016 waren es sogar 24,2 Millionen Euro. Der hohe Betrag erkläre sich daraus, dass in zwei Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart 9,5 beziehungsweise 12 Millionen Euro eingezogen wurden, teilte das Justizministerium vor kurzem mit.