Landesinnenministerium

Springmesser können straffrei abgegeben werden

Gefährliche Springmesser sind seit einer Änderung des Waffenrechts grundsätzlich verboten. Besitzerinnen und Besitzer können von einer befristeten Regelung profitieren.

Springmesser sind seit einer Änderung des Waffenrechts verboten. (Symbolbild)

© dpa/Thomas Banneyer

Springmesser sind seit einer Änderung des Waffenrechts verboten. (Symbolbild)

Von red/dpa/lsw

Besitzerinnen und Besitzer von verbotenen Springmessern können noch bis zum 1. Oktober bundesweit von einer Amnestieregelung profitieren. Wie eine Sprecherin des Landesinnenministeriums auf Anfrage in Stuttgart berichtete, werden diese gefährlichen Messer etwa bei der Polizei oder einer Waffenbehörde entgegengenommen. 

Die Bundesregierung hatte im vergangenen Jahr ein sogenanntes Sicherheitspaket auf den Weg gebracht - dazu gehört auch das Verbot, mit den Springmessern umzugehen. Die Änderungen des Waffenrechts traten zum 31. Oktober vergangenen Jahres in Kraft, wie das Landesinnenministerium mitteilte. 

Der Landkreis Lörrach teilte detaillierte Regelungen für Springmesser mit. Dies sind Messer, deren Klingen per Knopf- oder Hebeldruck ausgefahren werden. Demnach drohen bei unerlaubtem Besitz Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. 

Bestimmte Messer nicht vom Verbot betroffen

Nicht vom generellen Verbot betroffen seien Messer, deren Klinge seitlich aus dem Griff herausspringe, dafür dürfe die Klinge aber nur höchstens 8,5 Zentimeter lang und nicht zweiseitig geschliffen sein, berichtete das Landratsamt. 

Hintergrund des Sicherheitspakets der Bundesregierung war der Anschlag in Solingen gewesen. Dazu gehören nach früheren Angaben auch ein strengeres Waffenrecht und ein Messerverbot bei bestimmten Veranstaltungen. 

Am 23. August vorigen Jahres soll der Syrer Issa Al H. auf einem Stadtfest in Solingen drei Menschen mit einem Messer getötet und acht weitere verletzt haben. Er sitzt unter Mordverdacht in Untersuchungshaft. Die Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) hatte den Anschlag für sich reklamiert.

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Erstellt:
7. Februar 2025, 08:30 Uhr

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