Staat bereitet sich auf Erhebung von Umsatzsteuer vor

dpa/lsw Stuttgart. Bisher kassiert der Staats in der Regel keine Umsatzsteuer für seine Dienstleistungen. Das ändert sich ab 2023. Die Einführung der neuen Regeln ist kompliziert.

Blick auf einen Schreibtisch mit Stuhl. Foto: Soeren Stache/dpa/dpa-tmn/Symbolbild

Blick auf einen Schreibtisch mit Stuhl. Foto: Soeren Stache/dpa/dpa-tmn/Symbolbild

Die Beglaubigung eines Dokuments, die Anmietung einer städtischen Halle oder die Leistung eines städtischen Betriebshofs für einen Friedhof: Das könnte in Zukunft alles für den Bürger teurer werden, weil ab 2023 die Umsatzsteuerpflicht für Kommunen, Ministerien oder Landratsämter kommt. Das baden-württembergische Innenministerium stellt nun die Weichen, damit die Einführung des komplexen Themas reibungslos klappt, wie Ressortchef Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart mitteilte.

Das Ministerium startete mit der Hochschule für Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg deshalb eine entsprechende Forschungskooperation. Sie sei unter anderem eingegangen worden, damit Gebühren und Entgelte aus hoheitlichen Handeln auf die steuerlichen Konsequenzen überprüft werden. Bisher existiere nur sehr wenig auswertbare Fachliteratur, die konkrete Umsetzungs- und Handlungsvorschläge für ein gut funktionierendes sogenanntes Tax Compliance Management Systems ganz speziell für den öffentlichen Sektor zur Verfügung stelle, teilte das Innenministerium mit.

Bisher waren Bund, Länder und Gemeinden in nur wenigen Fällen umsatzsteuerpflichtig. Der Europäischen Union war diese Praxis jedoch ein Dorn im Auge: Sie forderte den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität umzusetzen, der besagt, dass alle von der öffentlichen Hand erbrachten Leistungen der Besteuerung unterliegen, wenn diese im Wettbewerb mit Privaten am Markt angeboten werden.

Die Ausnahmen für den Bereich sind sehr eng gefasst. Nur rein hoheitliche Aufgaben, wie das Passwesen, die private Abfallentsorgung, Baugenehmigungen, welche nur die Kommunen oder das Land erbringen, sind weiterhin nicht steuerpflichtig, wie das Innenministerium mitteilte. Vor diesem Hintergrund durchforsten die Kommunen gerade ihre Dienstleistungen und schauen, ob sie unter die neue Regelung fallen. Sie würden verstärkt darüber nachdenken, die Kosten weiterzugeben, heißt es beim Städtetag. Die Umsatzsteuerpflicht führe auch zur Zentralisierung von Kassen, um künftig den Überblick zu behalten.

© dpa-infocom, dpa:211208-99-297942/3

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Erstellt:
8. Dezember 2021, 07:14 Uhr

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