Staatsanwaltschaft geht im Armbrust-Fall von Tötung auf Verlangen aus
dpa Passau.
Im Fall der drei in Passau mit Armbrustpfeilen getöteten Menschen geht die Staatsanwaltschaft von Tötung auf Verlangen beziehungsweise Suizid aus. Es gebe weiterhin keine Hinweise darauf, dass eine vierte Person an dem Geschehen beteiligt gewesen sein könnte, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Passau. Bei keiner der drei Leichen gebe es Kampf- oder Abwehrspuren. Zudem seien in dem Pensionszimmer zwei Testamente gefunden worden, die von den beiden im Bett liegenden Personen stammten.