Mal verboten, mal nicht: Proteste werden auch untersagt

dpa/lsw Stuttgart. Die einen dürfen, die anderen nicht. Während sich in Stuttgart die Wogen nach dem „Querdenken“-Protest noch nicht geglättet haben, wird das Demonstrieren gegen Corona-Auflagen in anderen Städten auch mal untersagt. Das Innenministerium weiß, wie es als ultima ratio ginge.

Ulrich Battis, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht. Foto: Karlheinz Schindler/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Ulrich Battis, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht. Foto: Karlheinz Schindler/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Im Streit um Demonstrationen gegen die Corona-Auflagen reagieren Kommunen und Ordnungsbehörden durchaus unterschiedlich. Während sich Stuttgarts Rathaus seit Tagen gegen den Vorwurf wehren muss, einen ausgeuferten Protest der „Querdenker“ am Samstag nicht von vorneherein verboten zu haben, ist genau dies in Schwäbisch Gmünd (Ostalbkreis) passiert. Dort wurde ein deutlich kleinerer Protest der Bewegung mit Verweis auf die hohen Infektionszahlen am Dienstag untersagt. Die Demonstrationen finden regelmäßig dienstags in Schwäbisch Gmünd statt.

„Das war eine spezielle Einzelfallentscheidung, die wir vor allem wegen der schlechten Erfahrungen mit dem Veranstalter untersagt haben“, betonte Stadtsprecher Markus Herrmann am Mittwoch. Die Teilnehmer hielten sich nicht an Corona-Regeln wie Abstand und Maskenpflicht, deshalb sei das Infektionspotenzial nicht überschaubar gewesen. „Wir konnten in der Abwägung eine solche Veranstaltung nicht zulassen. Wir sind da als Stadt auch in der Pflicht, eine solche Entscheidung zu treffen“, sagte Hermann.

Verboten wurden in den vergangenen Monaten unter anderem auch „Querdenken“-Versammlungen in Freiburg und Weil am Rhein. Freiburg hatte kurz vor Weihnachten befürchtet, dass zu viele Teilnehmer kommen würden. Weil am Rhein im Dreiländereck Deutschland-Schweiz-Frankreich hatte eine Demo untersagt, aus Angst, das Virus könne sich verbreiten und die Lage im damals besonders vom Virus heimgesuchten Landkreis Lörrach verschärfen.

In Stuttgart hatten sich am Karsamstag rund 15 000 Menschen größtenteils ohne Masken und Mindestabstand versammelt und die Stadt in große Erklärungsnot gebracht. Mehr als 1000 Polizisten waren am Samstag zusammen mit Einheiten aus anderen Bundesländern und der Bundespolizei im Einsatz gewesen. Sie schritten wegen der Verstöße gegen die Corona-Regeln aber kaum ein.

Stuttgarts Stadtoberhaupt Frank Nopper verteidigte die Erlaubnis der Stadt zur Demonstration. „Es gab vor der Versammlung auf der Grundlage der Anmeldungen überhaupt keinen rechtlich begründbaren Ansatz, ein Versammlungsverbot auszusprechen.“ Die Versammlungsfreiheit sei ein hohes Gut. Darüber könne man sich nicht einfach hinwegsetzen. Die Demo-Anmelder hätten zugesagt, dass sie die Coronabeschränkungen einhalten würden. Anmelder Michael Ballweg habe dies bei früheren Versammlungen im Wesentlichen getan, sagte der CDU-Politiker.

Dem widerspricht der Berliner Rechts- und Verwaltungswissenschaftler Ulrich Battis. Es habe durchaus die Möglichkeit gegeben, die Großdemonstration mit bis zu 15 000 Teilnehmern vom vergangenen Samstag zu untersagen, sagte er den „Stuttgarter Nachrichten“ (Mittwoch). „Nach meinen Informationen habe ich keine Zweifel daran, dass das Land mit seiner Auffassung im Recht ist, dass die Demonstration hätte verboten werden können“, ergänzte Battis.

Erfahrungen bei ähnlichen Veranstaltungen unter anderem in Berlin und Kassel hätten gezeigt, dass sich die Veranstalter nicht an die geltenden Auflagen hielten. „Dass dies in Stuttgart auch so kommen wird, war von vornherein klar“, sagte Battis. Es sei „Unsinn“, sich in Pandemiezeiten auf die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit zu berufen. Hier habe bei Missachtung der Auflagen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit Dritter eindeutig Vorrang.

Die Experten im Innenministerium sehen das ähnlich: Eine Versammlung könne durchaus verboten werden. Es müsse aber feststehen, dass es dem Antragsteller „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ nicht gelingen wird, die Einhaltung seines Hygienekonzepts sicherzustellen oder wenn mit erheblichen Auflagenverstößen durch die Versammlungsteilnehmer zu rechnen ist. Gesundheitsbehörden könnten zudem beurteilen, wann eine Versammlung aus infektionsschutzrechtlichen Gründen nicht mehr vertretbar sei, teilte das Ministerium der dpa mit.

Aber wie können die Risiken abgewogen werden? Laut Ministerium hilft der Vergleich: Eine Kommune könne zum Beispiel schauen, ob es Ähnlichkeiten gebe mit früheren Versammlungen, etwa beim Motto, beim Ort, dem Datum und dem Teilnehmer- und Organisatorenkreis.

Allerdings trügen auch der Veranstalter eines Protests eine Verantwortung, betonten die Experten des Ministeriums. Der Leiter einer Versammlung sei verpflichtet, einen Aufzug für beendet zu erklären, wenn er sich nicht durchzusetzen vermag. Von den Veranstaltern des Stuttgarter Protestes, der Bewegung „Querdenken 711“ oder deren Gründer Michael Ballweg, war auch am Mittwoch auf Anfrage keine Stellungnahme zu erhalten.

© dpa-infocom, dpa:210407-99-110148/4

Zahlreiche Menschen nehmen auf dem Marienplatz an einer Demonstration der Initiative „Querdenken“ teil. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Zahlreiche Menschen nehmen auf dem Marienplatz an einer Demonstration der Initiative „Querdenken“ teil. Foto: Christoph Schmidt/dpa

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Erstellt:
7. April 2021, 08:21 Uhr

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