Streckenradarmessung auf der Sulzbacher Steige
Nach Erkenntnissen eines Verkehrsgutachtens wenden sich drei Gemeinden und der Rems-Murr-Kreis an Innenminister Thomas Strobl.
Rems-Murr. Der Streckenabschnitt Sulzbacher Steige auf der B14 bei Sulzbach an der Murr gilt als beliebte Motorradroute. Die Strecke fällt seit Jahren wegen hoher Unfallzahlen und einer hohen Lärmbelästigung negativ auf. Insbesondere in den Sommermonaten wird die Sulzbacher Steige von Motorradfahrern häufig als illegale Rennstrecke missbraucht.
Die Anliegerkommunen Großerlach, Spiegelberg und Sulzbach an der Murr, der Rems-Murr-Kreis sowie das Polizeipräsidium Aalen setzen sich bereits seit Jahren mit Nachdruck und zahlreichen Maßnahmen für eine nachhaltige Verbesserung der Situation ein: In den vergangenen Jahren wurde die zulässige Geschwindigkeit auf der Sulzbacher Steige schrittweise immer weiter reduziert (wir berichteten). In den gefährlichen Kurvenbereichen darf aktuell nur noch Tempo 40 gefahren werden. In den Sommermonaten führen das Polizeipräsidium Aalen und das Ordnungsamt des Landkreises mit einer hohen Frequenz zudem Schwerpunktkontrollen mit persönlicher Ansprache durch.
Rüttelstreifen vor Gefahrenstellen auf der Bundesstraße
Ebenfalls hat der Landkreis im Jahr 2018 ein Pilotprojekt zusammen mit dem Verkehrsministerium durchgeführt, bei dem Strukturmarkierungen als „Rüttelstreifen“ vor Gefahrenstellen auf den Straßen aufgebracht wurden. Ergänzend wurden die im Landkreis an vielen Stellen erfolgreich eingesetzten Plakate mit Appellen für regelkonformes Fahrverhalten installiert. Der Rems-Murr-Kreis und die Anliegerkommunen sind Mitglied der landesweiten Initiative gegen Motorradlärm. Leider zeigte keine dieser Maßnahmen bislang eine nachhaltige Wirkung. Aufgrund der bestehenden Problematiken fand am 26. Januar 2022 auf Initiative der Gemeinden Großerlach, Spiegelberg und Sulzbach an der Murr ein runder Tisch statt. Teilgenommen haben Vertreter des Verkehrsministeriums, des Regierungspräsidiums Stuttgart, des Straßenbauamts des Landkreises, der Verkehrsbehörden, der Ordnungsämter und der zuständigen Polizeidienststellen. Dabei wurde beschlossen, eine umfassende verkehrstechnische Untersuchung für die Sulzbacher Steige durchzuführen, um Lösungsansätze diskutieren zu können. Das Gutachten wurde im Auftrag des Landratsamts mit Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen über zwölf Monate erstellt. Die Ergebnisse bestätigen, dass die Strecke regelmäßig als illegale Rennstrecke missbraucht wird. Das Gutachten wies dabei eine überproportional häufige Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch Motorradfahrer sowie Wendemanöver für ein mehrmaliges Hin- und Herfahren auf der Strecke nach. Dieses Fehlverhalten verursacht neben Verkehrsgefährdungen unnötige Lärmemissionen.
Reflektierende Knöpfe sollen aufgebracht werden
Auf Grundlage der Ergebnisse des Gutachtens fand am 12. Dezember 2023 ein zweiter runder Tisch statt. Dabei wurden weitergehende Maßnahmen erörtert, die die Attraktivität der Strecke für illegale Rennen nachhaltig ausschließen sollen.
Weitere Themen
Da die Strecke auch für Schwerlasttransporte genutzt wird, sind bauliche Maßnahmen wie eine Verengung der Fahrbahn nicht möglich. Vorgesehen ist jedoch, auf die Mittelmarkierung zugelassene reflektierende Knöpfe aufzubringen, die ein Überfahren der Mitteltrennung insbesondere für Motorradfahrer erschweren. Die aktuell hohe Kontrolldichte durch das Polizeipräsidium Aalen und die Ordnungsbehörde des Landkreises soll beibehalten werden. Zudem sollen die im letzten Jahr vom Landkreis beschafften Enforcement-Trailer auf dem Streckenabschnitt verstärkt zum Einsatz kommen. Sie ermöglichen eine Kontrolle über einen längeren Zeitraum.
Alle beteiligten Behörden sind sich einig darüber, dass möglichst engmaschige Kontrollen das wirksamste Mittel für eine nachhaltige Verbesserung der Situation auf der Sulzbacher Steige sind. Das zeigen auch die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens. Am besten erreicht werden könnte dies durch eine Messung über den gesamten Streckenabschnitt, eine sogenannte „Section Control“, wie sie unter anderem in Niedersachsen bereits seit dem Jahr 2019 erfolgreich eingesetzt wurde. Im Januar 2024 wurde der Pilotversuch in Niedersachsen aus technischen und datenschutzrechtlichen Gründen vorerst beendet. Die Voraussetzung für die Einführung der „Section Control“ in Baden-Württemberg ist daher eine Anpassung des Polizeigesetzes nach dem Vorbild in Niedersachsen. Bisherige Anfragen dazu wurden vonseiten des zuständigen Innenministeriums bislang zurückgewiesen.
Zusammenarbeit als Pilotlandkreis mit dem Messtechnikunternehmen denkbar
Die drei Anliegerkommunen sowie der Kreis haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an Innenminister Thomas Strobl, Staatssekretärin Elke Zimmer und die Landtagsabgeordneten aus dem Kreis gewandt: Angesichts der aktuellen Situation auf der Sulzbacher Steige und auf Grundlage des Verkehrsgutachtens setzen sich die betroffenen Behörden dafür ein, dass die notwendigen Voraussetzungen einer Streckenradarmessung geschaffen werden. In diesem Zusammenhang und im Sinn der Verkehrssicherheit bietet der Rems-Murr-Kreis an, für die Lösung der technischen Probleme in Niedersachsen als Pilotlandkreis mit dem dortigen Messtechnikunternehmen zusammenzuarbeiten. pm/flo