Streit über Einsatz eines Schaummittels bei Brand

dpa/lsw Offenburg. Der Einsatz eines PFC-haltigen Schaummittels beim Brand eines Chemikalienlagers in Achern im Jahr 2014 ist nach Auffassung eines Gutachters gerechtfertigt gewesen. Die Entscheidung dafür sei vertretbar und gleichfalls verhältnismäßig gewesen, sagte der Sachverständige Ernst-Peter Döbbeling von der Hochschule Furtwangen am Montag bei einer Online-Pressekonferenz des Landratsamts Offenburg. Die Feuerwehr habe den Brand erst eine Stunde mit Wasser gelöscht. Dies führte aber nicht zum Erfolg. Dann wurde das Schaummittel eingesetzt.

Auf dem Einsatzfahrzeug ist in gelber Farbe der Schriftzug „Feuerwehr“ zu lesen. Foto: David Inderlied/dpa/Symbolbild

Auf dem Einsatzfahrzeug ist in gelber Farbe der Schriftzug „Feuerwehr“ zu lesen. Foto: David Inderlied/dpa/Symbolbild

Wenn Reste des Schaummittels in den Boden gelangt seien, müsse dieser saniert werden, sagte der Experte weiter. In Bodenproben wurden nach Angaben des Landratsamtes entsprechende Schadstoffe nachgewiesen. Hintergrund des Gutachtens ist eine Auseinandersetzung über die Kostenübernahme für eine Bodensanierung. In der Halle, die im August 2014 brannte, lagerten den Angaben zufolge fünf Tonnen Chemikalien. Dabei handelte es sich um Reststoffe aus Schulen und Apotheken. Ein danach beauftragtes Gutachten zur Beurteilung des Schaummitteleinsatzes aus dem Jahr 2020 führte zu einer Debatte, in der es um die Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die entstandenen Umweltschäden ging. Deshalb wurde ein weiterer Sachverständiger eingeschaltet.

Eine endgültige Entscheidung des Landratsamtes über den Vorgang steht noch aus.

© dpa-infocom, dpa:211129-99-188757/2

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Erstellt:
29. November 2021, 15:43 Uhr

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