Sven Christmann in Alpirsbach

Streit um Bürgermeisterwahl kommt vors Gericht

Die Bürgermeisterwahl in Alpirsbach machte Schlagzeilen: Weil der Sieger Sven Christmann Wähler getäuscht haben soll, wurde sie annulliert. Nun beschäftigt sich ein Karlsruher Gericht mit dem Fall.

Sven Christmann warf im Foto seine Bewerbungsunterlagen für die Bürgermeisterwahl ein. (Archivbild)

© Christmann

Sven Christmann warf im Foto seine Bewerbungsunterlagen für die Bürgermeisterwahl ein. (Archivbild)

Von red/dpa/lsw

Nach der für ungültig erklärten Bürgermeisterwahl in Alpirsbach wird das Verwaltungsgericht Karlsruhe am 28. Januar über den Fall verhandeln. Es geht dabei um zwei Klageverfahren, wie das Gericht mitteilte. 

Der damalige Wahlsieger Sven Christmann hatte aus Sicht des Landratsamts Freudenstadt Wähler über sein Dienstverhältnis bei der Polizei getäuscht. Die Behörde annullierte deshalb die Wahl. 

Amtsinhaber Michael Pfaff erhielt nur 44 Prozent der Stimmen

Bei der Stichwahl in dem 6.000-Einwohner-Ort im Landkreis Freudenstadt hatte der parteilose Polizeihauptkommissar Ende April knapp 56 Prozent der Stimmen erhalten, Amtsinhaber Michael Pfaff gut 44 Prozent. Das Landratsamt prüfte die Wahl, nachdem drei Einsprüche eingegangen waren.

Es kam zu dem Schluss, dass Christmann die Führung der Dienstgeschäfte verboten worden sei - und bezeichnete das als Suspendierung. Nach früheren Angaben klagte Christmanns Anwalt bei dem Verwaltungsgericht. Der Argumentation zufolge ist eine Suspendierung eine vorläufige Dienstenthebung - diese liege hier aber nicht vor. Aus der Karlsruher Gerichtsmitteilung ging nicht hervor, wer die Klageverfahren wegen Wahlprüfung und Einspruchsbescheiden initiierte.

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Erstellt:
11. Dezember 2024, 11:10 Uhr

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