Landet Streit über verstopfte Klos vor Bundesarbeitsgericht?
dpa/lsw Gaggenau. Ein Streit über sanierungsbedürftige Toiletten in einer Firma im Landkreis Rastatt könnte ein Fall für das Bundesarbeitsgericht werden. Das Landesarbeitsgericht Freiburg hatte den klagenden Mitarbeitern in Teilen Recht gegeben und ihnen eine rückwirkende Entgelterhöhung von 0,1 Prozent zugesprochen. In einem alten Tarifvertrag war ein Anstieg um 0,5 Prozent vereinbart gewesen, sollte die Firma nicht mehrere Punkte erfüllen - darunter die Toiletten bis zum 1. Juli 2019 zu sanieren. Weil der Termin um einige Tage gerissen wurde, zogen Mitarbeiter vor Gericht. Dieses blieb unter den 0,5 Prozent, weil manche Vereinbarungen erfüllt waren.
Die IG Metall in Gaggenau, die nicht selbst Klägerin ist, feierte das als Sieg. Gewerkschaftsvertreterin Claudia Peter erklärte: „Es ging hier nie um große Summen.“ Für die Mitglieder sei es um die Glaubwürdigkeit des Tarifvertrages gegangen. Nun wolle man die Urteilsbegründung abwarten und mit den Betroffenen sprechen, ob sich ein Weg zum Bundesgericht lohnen könnte.
Weil inzwischen ein neuer Tarifvertrag gelte, beziehe sich die Erhöhung auf rund zwei Jahre, sagte Hans-Jörg Leuze, Geschäftsführer von König Metall, am Donnerstag. Es gehe um ein paar Euro pro Person, die auch nur den Klägern gezahlt würden. Zuvor hatten das „Badische Tagblatt“ und die „Badischen Neuesten Nachrichten“ darüber berichtet.
Kritik habe es vor allem daran gegeben, dass die Toiletten immer wieder verstopft gewesen seien, sagte Leuze. Eine Spezialfirma habe die Klos gereinigt. Im Interesse der Firma sei der Prozess - oder gar eine Fortsetzung - nicht. „Wir haben eigentlich andere Themen.“
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