Strengere Corona-Regeln im Südwesten nach Weihnachten
dpa/lsw Stuttgart. Kurz vor Weihnachten beschließt die Landesregierung strengere Corona-Regeln. Größere Partys an Silvester sollen damit verhindert werden. Auch in der Südwest-Gastronomie gibt es einen neuen Einschnitt.
Aus Sorge vor der Omikron-Variante werden die Corona-Regelungen im Südwesten nach Weihnachten verschärft. Dazu passte die grün-schwarze Landesregierung am Donnerstag in Stuttgart die Corona-Verordnung an.
Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden von diesem Montag (27. Dezember) erweitert, wie das Staatsministerium mitteilte. Außerdem wird empfohlen, in Innenräumen mit Maskenpflicht eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske zu tragen. Und es gibt nun auch eine Sperrstunde in der Gastronomie.
Für Geimpfte und Genesene gilt künftig eine Höchstzahl von zehn Menschen in Innenräumen und 50 im Freien. „Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen“, berichtete das Staatsministerium.
Die Sperrstunde in der Gastronomie beginnt um 22.30 Uhr und läuft bis 05.00 Uhr morgens. In der Silvesternacht beginne die Sperrstunde erst 01.00 Uhr. Zu Veranstaltungen dürfen nun nur noch höchstens 500 Zuschauerinnen und Zuschauer kommen. Das betreffe Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse. Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte am Mittwoch bereits angekündigt, dass die von Bund und Ländern beschlossenen schärferen Regeln für private Treffen im Südwesten unmittelbar nach den Feiertagen in Kraft treten sollen. Bund und Länder hatten sich am Dienstag unter anderem auf Kontaktbeschränkungen spätestens ab dem 28. Dezember geeinigt, um die Ausbreitung der Omikron-Variante zu bremsen.
Das Landesgesundheitsamt (LGA) in Stuttgart berichtete am Abend, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Südwesten weiter sinke. Der Wert lag bei 274,1 pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche. In der Vorwoche hatte er noch bei 370,2 gelegen. Bislang wurden 493 Fälle der Omikron-Variante (B.1.1.529) an das Amt übermittelt - das waren 147 Fälle mehr als am Vortag. Bei den vom LGA täglich ausgewiesenen Omikron-Fällen handelt es sich sowohl um Verdachtsfälle als auch um Fälle, die per Vollgenom-Analyse bestätigt wurden. Zum Anteil der aktuellen Verdachtsfälle machte die Behörde keine Angaben.
Geimpfte und genesene Menschen sind im Land von der Pflicht zum Testen bei der 2G-Plus-Regelung unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen - diese Bedingungen wurden nun auch verschärft. Die Ausnahme betrifft beispielsweise nur noch Menschen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Impfung abgeschlossen haben. Menschen, die ihre Auffrischungsimpfung erhielten, müssen sich nicht zusätzlich testen lassen.
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