Strengere finanzielle Regeln für Altkanzler
Rechnungshof kritisiert lebenslange Vollausstattung
Berlin (dpa). Der Bundestag hat die finanziellen Regeln für ehemalige Bundespräsidenten und Bundeskanzler verschärft. Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses müssen künftig etwa zusätzliche Einkünfte der ehemaligen Bundespräsidenten auf den Ehrensold angerechnet werden. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet. Mit dem Schritt habe man auf massive Kritik des Bundesrechnungshofs reagiert. Die Anrechnung zusätzlicher Einkünfte betreffe in erster Linie Christian Wulff, der 2012 nach nur 20 Monaten im Amt als Bundespräsident zurückgetreten war. Wulff erhält einen jährlichen Ehrensold von mehr als 200 000 Euro und ist laut Bericht als Rechtsanwalt tätig.
Für künftige Bundespräsidenten und Bundeskanzler gilt nach dem Ausscheiden aus dem Amt dem Beschluss zufolge eine beschränkte Personalausstattung. Maximal ein Büroleiter, zwei Referenten, eine Büro- oder Schreibkraft sowie ein Fahrer sind demnach erlaubt. „Nach fünf Jahren entfällt eine Referentenstelle“, so der Beschluss. Auch bei der Büroausstattung sollen für Amtsinhaber a. D. künftig strengere Regeln gelten. Die Bundestagsverwaltung wird ihnen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Laut „Bild“-Zeitung richtete sich Ex-Präsident Joachim Gauck vergleichsweise günstig in den Gebäuden des Bundestags ein. Das frühere Staatsoberhaupt Horst Köhler habe ein repräsentatives Büro in Berlin.
Am Ehrensold der früheren Amtsinhaber soll nichts geändert werden. Der Rechnungshof hatte einen Automatismus „lebenslanger Vollausstattung“ kritisiert. Je Präsident würden für die Büros zwischen 0,9 und 2,3 Millionen Euro ausgegeben. Die Ex-Staatsoberhäupter seien im Schnitt nur 2,6 Tage pro Monat im Büro und verrichteten dort hauptsächlich private Tätigkeiten.