Baden-Württembergs Polizei erhält neue gepanzerte Fahrzeuge
dpa/lsw Stuttgart. Die baden-württembergische Bereitschaftspolizei rüstet auf und wird mit neuen gepanzerten Einsatzfahrzeugen ausgestattet. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der SPD-Fraktion hervor. Die Sonderwagen (SW) sind auch als Polizeipanzer oder Panzerwagen bekannt. Zuerst hatten die „Stuttgarter Zeitung“ und die „Stuttgarter Nachrichten“ (Dienstag) darüber berichtet.
Derzeit steht der Polizei im Südwesten nach Angaben von Innenminister Thomas Strobl (CDU) eine geringe Zahl an leicht gepanzerten Sonderwagen 4 zur Verfügung. Dieses Modell auf dem Fahrgestell des Unimog ist vergleichsweise eng und älter, es wird bereits seit 1984 von Bund und Ländern genutzt und ist somit noch aus Bonner Regierungszeiten bekannt. Der Sonderwagen 4 ist geländegängig und kommt auch bei einer Wassertiefe von 1,20 Meter noch voran. Er wiegt leer nicht einmal zehn Tonnen - für einen Panzer ein Leichtgewicht. Für Terroreinsätze gilt der SW 4 zudem nicht mehr als ausreichend ausgestattet - deshalb soll er ersetzt werden.
Nachfolger wird laut Ministerium der Sonderwagen 5. Bei der Ausstattung des neuen Modells und der Frage nach den Kosten hüllt sich das Ministeriums allerdings wegen der laufenden Ausschreibung und der Geheimhaltung in Schweigen. Auch zur Zahl der Modelle in Baden-Württemberg äußert sich Strobl nicht. Informationen zur Anzahl der im Land vorgehaltenen Fahrzeuge unterlägen einer besonderen Geheimhaltung. Aus der Zahl und der Ausstattung ließen sich Rückschlüsse auf das Vorgehen der Polizei ableiten - ein Risiko für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, hieß es.
Spezialfahrzeuge wie die Sonderwagen können nach Angaben des Ministeriums bei unterschiedlichen Einsätzen genutzt werden. Sie unterstützen die Polizei, wenn es darum geht, Menschen oder Dinge in Gefahr zu schützen; sie überwinden Sperren und beseitigen sie; und sie werden gegen bewaffnete Störer eingesetzt.
Nach Angaben Strobls werden die Fahrzeuge durch den Bund verteilt, sie sind aber noch nicht fertig: „Die tatsächliche Verteilung wird erst nach Abschluss des laufenden Beschaffungsverfahrens und nach Fertigstellung der Fahrzeuge vorgenommen“, erklärte Strobl.
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