Studie: Über Qualität von Pflegeheimen mangelhaft informiert

dpa/lsw Gütersloh. Wichtige Informationen zu Pflegeheimen sind nach einer Untersuchung nur in sechs Ländern für Verbraucher einsehbar. Baden-Württemberg gehört nicht dazu.

Über die Qualität von Pflegeheimen können sich Verbraucher in Baden-Württemberg und in vielen anderen Bundesländern einer Untersuchung zufolge nur schlecht informieren. Wichtige Angaben wie zum Personalbestand seien zwar in allen Ländern vorhanden, blieben aber in den meisten Bundesländern unter Verschluss, kritisierte die Bertelsmann Stiftung bei Vorlage der „Weissen Liste“ am Donnerstag. Menschen, die auf der Suche nach einem Pflegeheim seien, würden damit Informationen zu wesentlichen Auswahlkriterien vorenthalten.

In Baden-Württemberg und Hessen sind Prüfberichte laut Studie nur in den Einrichtungen vor Ort einzusehen oder zu haben, in Hessen aber erst „bei Abschluss des Vertrages“. „Solche Restriktionen zwingen die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, bei allen auch nur entfernt infrage kommenden Einrichtungen persönlich vorzusprechen“, bemängelt die Stiftung. „Dabei scheuen möglicherweise viele die vermeintlich kritische Frage nach den Prüfergebnissen, um ihre Chance auf einen Heimplatz nicht zu riskieren.“ Selbst wenn Berichte im Internet veröffentlicht würden, seien sie vielerorts schwer zu finden.

In insgesamt zehn Ländern werden Daten, die sich aus Prüfungen der landesrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörden ergeben, gar nicht veröffentlicht. Verbraucher erfahren somit nichts darüber, ob in einem Heim Personal fehlt oder schwerwiegende Mängel zu beanstanden sind, rügte die Stiftung. Ebenso wenig lasse sich nachvollziehen, welche Einrichtungen besonders gut aufgestellt seien. Nur Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin veröffentlichten die Ergebnisse aktiv, so dass sie allgemein verfügbar seien.

Es mangele an Transparenz, weil es zum Teil keine landesrechtliche Regelung mit Veröffentlichungspflicht gebe oder aber weil vorhandene Gesetze nicht umgesetzt würden. So sei in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen eine Publikation der Prüfergebnisse gesetzlich nicht vorgesehen. Und Bayern, Brandenburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein setzten bestehende Gesetze aus unterschiedlichen Gründen nicht um, was „besonders gravierend“ sei, hieß es in Gütersloh.

Die Auswahl eines Pflegeheims bedeute eine Lebensentscheidung, die Betroffenen seien auf verlässliche Angaben angewiesen, betonte das Stiftungsvorstandsmitglied Brigitte Mohn. Man könne damit auch die gute Arbeit vieler Pflegefachkräfte öffentlich sichtbar machen. „Umgekehrt sollte es aber auch möglich und erlaubt sein, die Pflegeheime zu erkennen, bei denen Defizite bestehen.“

Auf Bundesebene seien über den „Pflege-TüV“ seit einigen Jahren Kernergebnisse aus Prüfungen zur Qualität einsehbar, auf Landesebene sehe das aber anders aus, bilanzierte der Stiftungsexperte Johannes Strotbek. Um gegen den Flickenteppich und erhebliche Informationslücken vorzugehen, sollten alle Bundesländer die relevanten Daten, die den Aufsichtsbehörden vorliegen, auch offenlegen. Das könne zudem Impulse für einen Qualitätswettbewerb unter den Einrichtungen setzten. Es brauche überall konkrete gesetzliche Vorgaben, die dann auch umzusetzen seien. Verbraucher, Informationsportale, Beratungsstellen und Versorgungsforschung müssten frei auf Informationen zur Pflegequalität zugreifen können.

© dpa-infocom, dpa:220113-99-689272/2

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Erstellt:
13. Januar 2022, 05:40 Uhr

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