Mehr Geld für Angestellte im tarifgebundenen Einzelhandel

dpa/lsw Stuttgart. Einigung nach einem monatelangen Tarifstreit im baden-württembergischen Einzel- und Versandhandel: Zehntausende Angestellte vor allem tarifgebundener Betriebe verdienen künftig mehr Geld. Rückwirkend zum 1. August werden die Gehälter um 3 Prozent erhöht, zum 1. April 2022 folgt ein weiteres Lohnplus von 1,7 Prozent, wie die Gewerkschaft Verdi und der Arbeitgeberverband HBW am Mittwoch nach ihrer fünften Verhandlungsrunde in Stuttgart mitteilten. Die Ausbildungsvergütungen werden rückwirkend ab August 2021 sowie ab August 2022 jeweils um 30 Euro angehoben. Der Tarifabschluss gilt bis Ende März 2023.

Ein leerer Hörsaal an einer Universität. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Ein leerer Hörsaal an einer Universität. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild

Tatsächlichen Anspruch auf die Erhöhungen haben aber zunächst nur vergleichsweise wenige der laut Verdi 490 000 Beschäftigten im baden-württembergischen Einzel- und Versandhandel. Denn formal sind nur die tarifgebundenen Betriebe verpflichtet, die beschlossenen Lohnerhöhungen auch umsetzen. Tarifgebunden aber ist nur ein kleiner Teil der Betriebe, Verdi beziffert ihn im Südwesten auf rund ein Fünftel des Gesamtmarktes. Obendrein gibt es nach Verdi-Angaben aber erfahrungsgemäß viele Betriebe, die sich an den Tariferhöhungen orientieren und die Gehälter entsprechend anpassen. In einigen Fällen könnten solche Regelungen auch Teil der Arbeitsverträge von Angestellten sein, sagte Verdi-Verhandlungsführer Bernhard Franke.

Eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung, die die Tarifergebnisse für alle Arbeitgeber im Markt verpflichtend machen würde, lehnt die Arbeitgeberseite ab. Die Gewerkschaft kündigte dennoch an, auch ohne Zustimmung der Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag an das zuständige Arbeitsministerium zu stellen. Formal müsste ein solcher Antrag allerdings von beiden Seiten gestellt werden, so dass dieses Vorgehen keine großen Aussichten auf Erfolg haben dürfte.

© dpa-infocom, dpa:211020-99-666716/3

Eine Verkäuferin (r) berät in einem Bekleidungsgeschäft eine Kundin. Foto: Marijan Murat/dpa

Eine Verkäuferin (r) berät in einem Bekleidungsgeschäft eine Kundin. Foto: Marijan Murat/dpa

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Erstellt:
20. Oktober 2021, 13:46 Uhr

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